Starke Schmerzen und GKV Leistungen ruhen?
Heyho. Nach meinem Studium bin ich etwas in Zahlungsverzug geraten und habe meine Gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können. (im Nachhinein weiß ich auch, dass das dumm war) Ab 1.1 habe ich nun eine Arbeitsstelle und werde dann auch die Schulden abbezahlen. Aber das soll nicht das Thema sein. Meine Versicherung hat mir geschrieben, dass die Leistungen aktuell ruhen (Versicherungspflicht) und ich nur in Notfällen oder akuten Schmerzen Behandelt werde. Wie ich mitbekommen habe, brauch man dafür allerdings irgendeine Bescheinigung?! Ich hab nun seit gestern Abend richtig starke Zahnschmerzen, eine dicke Backe und kann nichts essen, sind wirklich starke Schmerzen und wollte nun zum zahnärztlichen Notdienst. Aber was mach ich jetzt, diese Bescheinigung hab ich (noch) nicht und meine Gesundheitskarte wird gesperrt sein.. Ich würde echt gern warten, bis ich die Bescheinigung habe aber ich halte diesen Schmerz nicht mehr aus.
3 Antworten

Ruf den notdiensthabenen Zahnarzt an und frage nach, wie Du Dich nun verhalten sollst. Er darf die Behandlung nicht ablehnen.
Gute Besserung.

Hallo,
bei einer Schmerzbehandlung gilt das Ruhen der Leistungen nicht.
Manche Krankenkassen sind auch am Wochenende telefonisch erreichbar und können die Bescheinigung direkt an den Zahnarzt faxen.
Falls das nicht funktioniert, zum Zahnarzt entsprechendes Bargeld mitnehmen, was dann bei Vorlage der Bescheinigung in den nächsten Tagen (Fristen!) erstattet wird.
Gruß
RHW

Kin Zahnarzt wird dich einfach weg schicken. Und das ist selbstverständlich eine Notfallbehandlung.