Starke Schmerzen und GKV Leistungen ruhen?

3 Antworten

Ruf den notdiensthabenen Zahnarzt an und frage nach, wie Du Dich nun verhalten sollst. Er darf die Behandlung nicht ablehnen.

Gute Besserung.

Hallo,

bei einer Schmerzbehandlung gilt das Ruhen der Leistungen nicht.

Manche Krankenkassen sind auch am Wochenende telefonisch erreichbar und können die Bescheinigung direkt an den Zahnarzt faxen.

Falls das nicht funktioniert, zum Zahnarzt entsprechendes Bargeld mitnehmen, was dann bei Vorlage der Bescheinigung in den nächsten Tagen (Fristen!) erstattet wird.

Gruß

RHW 

Kin Zahnarzt wird dich einfach weg schicken. Und das ist selbstverständlich eine Notfallbehandlung.