Sollte man eine G37 Untersuchung durch Betriebsarzt machen?

2 Antworten

Arbeitsmedizinishce Untersuchungen sind entweder Pflicht- oder Angebotsuntersuchungen. 

G37 Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung ist eine Aangebotsuntersuchung, dh der Arbeitgeber ist verpflichtet sie anzubieten, ein Arbeitnehmer muß sie aber nicht mitmachen.

Wenn Du die G37 Untersuchung absagst mußt Du es nicht begründen. 

Freie Arztwahl, Initimität, Recht aufkörperliche Unversehrtheit und Privatheit sind Grundrechte, durch Anordnungen des AGs kann er nicht bestimmen, dass Du diese Untersuchung über Dich ergehen lassen mußt.

Aanders bei Pflichtuntersuchungen, zB  Krankenschwestern müssen eine TB oder Hepartitisuntersuchungen mitmachen.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei den Schwestern bedanken.

Informiert euch besser über den Wert des Betriebsarztes und den  Hippokratischen Eid .