Schwanger. Doch chef wird nicht begeistert sein?

8 Antworten

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ich denke, dass du ein kluges Mädchen bist und du musst garantiert keine Angst davor haben, deinen Chef über die Schwangerschaft zu informieren. Denke doch einmal so: Es ist leicht möglich, durch andere Ereignisse (schweren Unfall) für lange Zeit nicht arbeiten zu können. Den Zeitpunkt einer Schwangerschaft kann dein Chef nicht festlegen, das ist allein deine Sache:)! Weiterhin ist anzumerken, dass die arbeitstechnischen Angelegenheiten/Schwierigkeiten deines Chefs dazu führen würden, dass es immer "unpassend" wäre, wenn du schwanger bist! Ein Kind zu zeugen geht immer Frau und Mann etwas an und sehr oft hilft da auch die eigene Mutter, oder die "Schwiegermutter", Oma, Opa etc. sehr gern. Wie ist es bei dir?

Du hast recht! :) klar meine mutter wohnt direkt in der nähe und wäre immer bereit haha

Ob die Praxis unterbesetzt ist oder nicht.... das ist letztendlich nicht Dein Problem und ob Deinem Chef die Schwangerschaft paßt oder nicht, auch nicht.

Soweit ich weiss (von den ZAFs, die ich kenne) wird sofort ein Beschäftigungsverbot erteilt - zum Schutz von Mutter und Kind. Das bedeutet, Du wirst von der Arbeit freigestellt, erhältst Deine Bezüge weiter und Dein Chef bekommt Dein Gehalt von der Krankenkasse erstattet (und er kann sofort eine Ersatzkraft einstellen).

Du sollstest Dich nicht gegen ein Beschäftigungsverbot wehren - allein Du und Dein Kind sind wichtig!

Soweit ich weiss (von den ZAFs, die ich kenne) wird sofort ein Beschäftigungsverbot erteilt

Mit welcher Begründung? Sofern es keine Schwangerschaftskomplikationen gibt kann sie sich doch um die Abrechnung, Praxisverwaltung, die Terminvergabe und den Empfang kümmern (ohne arbeiten am Patienten).

Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit.

Wenn, dann sollte man wenigstens so fair sein, die Schwangerschaftsvertretung noch einzuarbeiten.

October

Dein Chef wird nicht begeistert sein, doch ändern kann er es auch nicht. An Deiner Stelle würde ich als erstes zum Frauenarzt und die frohe Botschaft nicht vor der 13. Woche verkünden.

Kündigen kann er Dich nicht, allerdings bräuchte er einen Zeitvertrag nicht zu verlängern.

Wie stelle ich es dann beim arbeiten an. Beim röntgen wirds etwas schwierig. Einen Zeitvertrag hab ich gottseidank nicht:)

Also du genießt Rechtsschutz. Jegliche Art der Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft stellt ein Verstoß gegen § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz dar. Selbstverständlich hast du auch einen Anspruch auf Mutterschutzurlaub bis zur Geburt ab einer bestimmten Woche und darüber hinaus eine gewisse Zeit nach der Geburt. 

Jedoch bist du, soweit noch nicht von gesetzlichen Schutzfristen erfasst, deinem Arbeitgeber weiterhin zur Arbeitsleistung verpflichtet, wobei dir Röntgen (alles radiologische etc.) nicht zugemutet werden darf.

Keine Sorge! 

Übrigens: Wenn ein Chef beim Vorstellungsgespräch eine Frau nach dem Status ihrer Schwangerschaft fragt, darf die Frau sogar Lügen. Das begründet sich im o.g. § 1 AGG i.V.m. dem Notwehrparagraphen. Also bist du rechtlich gesehen immer safe - alles gut.

Vielen dank für deine Antwort :) dass ich lügen darf weiss ich, jedoch hat er dass nicht im Vorstellungsgespräch gesagt. Ich arbeite seit 4 jahren in dieser praxis und er hat es immer mal so ab und zu im Gespräch gesagt wenn es um dieses thema ging. Ich möchte wirklich gerne weiterhin arbeiten aber hab angst dass dass Verhältnis gestört ist..

@xxxDxxx

Also ich bin kein Konfliktberater, deswegen kann ich dir auf einer persönlich-emotionalen Ebene nicht helfen. Sollte er irgendeine Art von Schutzfristen nicht einhalten, könntest du das allerdings mit deinen Ausführungen vor Gericht gut geltend machen (Kündigungsschutzklage + seine Aussagen, dass du nicht schwanger werden sollst).

Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, ist es immer unpassend.

Die Planung einer Schwangerschaft ist aber nun mal nicht Aufgabe der Zahnarztpraxis und Deines Chefs. Ich kenne keinen Betrieb, wo nicht über Unterbesetzung geklagt wird. Das ist überall der Fall und freiwillig stellt kein Arbeitgeber einen Mitarbeiter ein.

Denke jetzt an Dich und Dein ungeborenes Kind. Da hast Du eine hohe Verantwortung. Du darfst jetzt keine Tätigkeiten mehr machen, von denen Gefahren für Dich und/oder das ungeborene Kind ausgehen. 

Allerdings kann Dir Dein Arbeitgeber den Schutz erst gewährleisten, wenn ihm die Schwangerschaft bekannt ist. 

Bespreche Dich mit Deinem Frauenarzt. Er wird auch fragen, in welchem Beruf Du tätig bist und Dich darauf hinweisen,  was Du noch tun darfst und was nicht. 

Von dort erhältst Du auch ein entsprechendes Attest zur Vorlage beim Arbeitgeber. Dein Chef ist zur Einhaltung der Schutzmassnahmen VERPFLICHTET!

Auch Du solltest Dich in eigenem Interesse daran halten. Denke an Dein ungeborenes Kind. Das ist so schutzbedürftig und der kleine Zwerg hat ein Anrecht darauf, das Licht der Welt gesund erblicken zu dürfen. Ein gesundes Kind ist das größte Geschenk dieser Welt. Von daher: Denke nur an Dich/Euch. Hinterher dankt es Dir niemand.

Falls es Probleme gibt, hat der Frauenarzt auch die Möglichkeit, ein komplettes Beschäftigungsverbot auszusprechen. 

Ich würde Dir eine angenehme, schöne und problemlose Schwangerschaft.

Vielen dank :)