Schulunfall(Berufsunfall) vor 20 Jahren - Jetzt OP mit längerem Ausfall

4 Antworten

Wenn Du vor 20 Jahren ein gebrochenes Bein hattest, wie hängt das mit den problemen in der Hand zusammen? Sind die Schäden in der Hand damals mit erfasst worden? Wenn ja, dann würde die OP ggf. als Folgeschaden durch die BG oder die Unfallkasse (Schulunfall) mit betreut werden. Wenn die Hand damals nicht mit erfasst wurde wird es schwer sein einen Zusammenhang herzustellen, aber dafür hat die Unfallkasse ja die D-Ärzte und die Gutachter. Also, ich würde die OP als Folgeschaden melden. Die UK prüft dann ..

Ne kein gebrochenes Bein. Damals war auch und nur der Arm gebrochen und das ist auch gemeldet!

Diese Voraussetzungen liegen vor: Schulunfall vor 20 Jahren, Verletzung der Hand/Unterarm. Die damaligen Behandlungskosten hat die für die Schule zuständige Unfallkasse getragen. Folgeschäden bis heute: keine, zumnindest keine die irgendwie dokumentiert worden sind.

Heute stellt sich die Frage ob die jetzt auftretenden Beschwerden Folge dieses alten Unfalles sind und welcher Kostenträger dafür zuständig ist.

In solchen Fällen läuft das Verfahren wie folgt ab:

Die Behandlung und auch die Zahlung des Krankengeldes erfolgt über die Krankenkasse, gleichzeitig sollte die Unfallkasse gebeten werden den Zusammenhang mit dem damaligen Unfall und den heutigen Beschwerden zu prüfen. So ist erstmal eine reibungslose Behandlung sichergestellt, der (finanzielle) Ausgleich zwischen Krankenkasse und Unfallkasse erfolgt dann ggf. später.

Das gilt auch für das evtl. zu zahlende Verletztengeld. Denn dieses wird von der Unfallkasse über die Krankenversicherung ausgezahlt (in aller Regel). Das Verletztengeld ist ggf. etwas höher als das Krankengeld, stellt aber keinen kompletten Lohnersatz dar. Gehaltsausfälle erstattet auch eine Unfallkasse/BG nicht.

Ansprüche gegen die Unfallkasse wegen des Unfalles vor 20 Jahren kann man immer stellen. Verjährungsfristen für Anträge gibt es nicht, nur für ggf. zu erbringende Geldleistungen. Die Frage ist nur ob die Unfallkasse einen Zusammenhang zwischen den Problemen jetzt und dem Unfall nachweisen kann. Denn wenn zwischenzeitlich nichts passiert ist liegen nach 20 Jahren oft keine Unterlagen mehr vor, lediglich ein paar Falldaten werden noch vorhanden sein.

Falls eine Zusammenhang anzunehmen ist wird eine evtl. Differenz zwischen dem Verletztengeld und dem Krankengeld nachgezahlt. Aber Achtung: beide Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt und müssen nachträglich versteuert werden.

DH für eine sehr gute Antwort!!!

Eine kleine Ergänzung: Krankengeld und Verletztengeld sind steuerfrei. Durch den Progressionsvorbehalt ergeben sich aber für die anderen Einkünfte (z.B. Gehalt) im gleichen Kalenderjahr höhere Steuersätze.

Wenn der Unfall damals als Schulunfall festgehalten wurde, sich jetzt aufgrund dessen Folgebeschwerden ergeben und der Durchgangsarzt, zu dem Sie gehen müssen, diese dem Unfall zuordnet, dann haben sie Anspruch auf Verletztengeld und nicht auf Krankengeld. Daher zuerst zum D-Arzt und alles mit dem besprechen.

Wieso Gehaltsausfall? Du bekommst Krankengeld.

Ja aber eben nicht 100% sondern nur 70% oder so