Schule will Attest nicht annehmen, HILFE!

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Die schulinterne Regelung, dass du vor der Klausur anrufen musst, obwohl du für diesen Tag ein ärztliches Attest hast/noch bekommst, ist juristisch nicht haltbar. Wenn du für den Tag der Klausur ein Attest hast, muss es anerkannt werden. Schulinterne Regelungen ("Du musst anrufen - vor der Klausur") sind nicht haltbar, da ja der Verunfallte ggf. an einem Anruf gehindert ist. Ich kenne solche Fälle - die Schule muss ein Attest für den Tag der Klausur als Entschuldigung - und Möglichkeit des Nachschreibens - anerkennen! Dieses Attest kann auch (innerhalb von 1-2 Tagen) nachgereicht werden! - Jeder Jurastudent im 1. Semester zerreißt die schulinterne "Vorschrift" in der Luft!

Vielen Dank! Das beruhigt mich ungemein. :-)

Danke auch an all die anderen Antworten, ich weiß es sehr zu schätzen, dass ihr euch einfach mal so mit den Problemen einer Unbekannten beschäftigt, vielen Dank! Sehr freundlich von euch!

sehr gute antwort! du studierst also jura :)

@3125b

@3125b - Ich studiere nicht Jura - ich habe mehrere Jahrzehnte Erfahrungen im Schulrecht...

Nein, das kann er nicht. Stell dir mal vor, du wirst auf einmal so krank, dass du gar nicht anrufen kannst - das macht aber ein Attest nicht unwirksam. Was dein Lehrer erzählt, ist Blödsinn. Solange du das Attest rechtzeitig ABGEGEBEN hast, ist es okay. Wende dich an die Schulleitung.

Das Attest ist da, also rechtlich auch gültig. Damit kommt dein Lehrer nicht durch. Letztlich könnte er nicht mal beweisen, dass du nicht angerufen hast.

Ordnung für den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen www.kmk.org/.../2002_02_01-Fachhochschulreife-deutsche-schulisc...Dateiformat: 1. Febr. 2002 – durch die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Erwerb des ... spätestens zwei Wochen nach Beginn des letzten ... Tritt ein Prüfling die Prüfung nicht rechtzeitig an, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Im Krankheitsfall muss vor Beginn der Prüfung, spä- ... fernmündliche Krankmeldung vorliegen.

Auszug aus dem Schulgesetz zur Prüfungsverordnung bei Prüfungen im Hochschulbereich. > vielleicht hift das ein wenig um Klarheit zu kriegen.

Hier geht es aber doch sicher um die Abschlussprüfung und die Möglichkeit an eine Nachprüfung zugelassen zu werden, nicht um Klassenarbeiten.

@Goodnight

du hast recht , war auch nur so eine idee:-))

Er soll dir mal die Vorschrift aus dem Gesetz oder der Schulordnung zeigen, nach der du anrufen mußt.

Ein einzelner Lehrer kann zwar um einen Anruf bitten, aber er macht die Regeln nicht.