Schulden bei der Krankenkasse, durch neuen Job, neue Kasse möglich?

4 Antworten

Hallo,

wenn man länger als 18 Monate Mitglied bei einer Krankenkasse ist, kann man mit einer Frist von 2 vollen Kalendermonaten die Krankenkasse wechseln. Die Beitragsschulden bleiben aber bestehen und die bisherige Krankenkasse wird die neue Krankenkasse darüber informieren.

Am besten das Gespräch mit der jetzigen Krankenkasse suchen und diese Punkte ansprechen:

  • Ratenzahlung

  • evtl. Reduzierung des rückständigen Beitrages ggf. auf den Anwartschaftsbeitrag von ca. 50 Euro monatlich (wenn keine Leistungen bezogen wurden).

Wer sich bis zum 31.12.2013 bei der Krankenkasse gemeldet hat, konnte evtl. sogar alle Beitragsschulden loswerden.

http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2013-04/beitragsschuldenerlass-stichtag-3112.html

Gruß

RHW

Dazu mußt du erst die Versicherung bei der alten Kasse kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Dann kannst du dich bei einer anderen Kasse deiner Wahl versichern. Der Arbeitgeber benötigt dazu immer die Bestätigung der Krankenkasse, daß du dort Mitglied bist.

Dies entbindet dich allerdings nicht von den aufgelaufenen Forderungen.

Zur Klärung kannst du dich auch an den vdk wenden! Weil ich verstehe nicht, wenn jemand obdachlos ist und kein Einkommen hat, wieso man dann Beiträge zahlen soll. Hartz4-Empfänger sind über die Arbeitsagentur pflichtversichert.

www.vdk.de

Ratenzahlung.

Wo du dich versicherst ist belanglos, die Schulden bleiben.

Ich denke schon. Natürlich wirst Du die Schulden trotzdem bezahlen müssen.

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