Schnittwunde- welcher Arzt?
Ich habe seit heute morgen um sechse eine Schnittwunde, die etwa 3cm lang ist und 9mm klafft.
Daher ist mir klar, dass ich zum Arzt muss.
Nur, wohin? Ich könnte erst gegen fünf zum Hausarzt, wie läuft das da?
Muss ich einen Termin machen vorher? (was, wenn ich keinen kriege?) Ich bin Minderjährig, muss ich was zahlen? Und kann ich auch in die Notaufnahme?
Bitte helft mir!!
7 Antworten
Du kannst auch in die Notaufnahme gehen. Zahlen musst du nichts.Musst nur die Krankenkassenkarte mitnehmen.
Auch zum Hausarzt könntest du gehen, auch ohne termin.
Hättest du längst machen sollen.
ich weiß zwar nicht, wie du messen konntest, dass sie genau 9mm klafft, aber es scheint tief zu sein.
Wenn du erst um 5 Uhr Zeit hast, reicht es, wenn du zum Hausarzt gehst. Notaufnahe wäre ja, wenn es wirklich dringend ist und gleich operiert oder so. Der Hausarzt kann das Wichtigste machen, nämlich desinfizieren und evtl zunähen. Alles weitere kannst du dort besprechen.
Ruf am besten an und sag, dass du um 5 Uhr kommen wirst. Wenn es dringend ist ziehen sie dich vor, aber wenn du vorher anrufst sind sie sicher glücklich darüber.
Geh in die Notaufnahme vom Krankenhaus und nimm zur Sicherheit 10 Euro mit.
Minderjährige zahlen keine Praxisgebühr
keine 10€, da unter 18!
Oder zum Hausarzt, dann zur Sprechstunde und ja nachdem wie die das einschätzen mußt du warten oder wirst als Notfall behandelt. Der überweist dich dann zum entsprechenden Arzt.
Dieser Vorschlag wär gut, wenn du die 10 Euro schon zu ihm gebracht hast dieses Quartal.
Oh, ok, das hatte ich übersehen, dann ist egal wohin du gehst!
Die weiteren Ausführungen gelten allgemein für Erwachsene ;-)
eine schnittwunde kann im grunde auch ein hausarzt behandeln, du kannst aber auch in die klinik fahren, oder zum nächsten unfallarzt...
allerhöchstens musst du mit versicherung 10 euro praxisgebühr bezahlen.
an sich solltest du aber schnell zum arzt gehen wegen dem infektionsrisiko. und termin brauchst du keinen da du ein notfall bist :-)
Minderjährige zahlen keine Praxisgebühr.