Rückerstattung Krankenkassenbeiträge Selbständige nicht möglich - wer kennt § 26 SGB Nr.?,
Gemäß § 240, Absatz 4, Satz 3 SGB V sind Krankenkassen nicht verpflichtet, an Selbständige die zuviel berechneten Beiträge zurück zu erstatten. Das macht bei mit stolze 4.800,00 € zu viel berechnete Beiträge aus. Ich lese aber immer wieder, dass lt. § 26 jedoch eine Rückzahlungspflicht bestehen soll. Es ist leider nicht erkennbar, welches SBG-Buch dahinter stehen soll. Wer weiß RAT?
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5 Antworten

(1) Die Leistung soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden
bei Leistungsberechtigten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen vermindert haben in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen,
bei Leistungsberechtigten, die trotz Belehrung ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen.
So weit wie möglich ist zu verhüten, dass die unterhaltsberechtigten Angehörigen oder andere mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Leistungsberechtigte durch die Einschränkung der Leistung mitbetroffen werden.
(2) Die Leistung kann bis auf das jeweils Unerlässliche mit Ansprüchen des Trägers der Sozialhilfe gegen eine leistungsberechtigte Person aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen der Sozialhilfe handelt, die die leistungsberechtigte Person oder ihr Vertreter durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben oder durch pflichtwidriges Unterlassen veranlasst hat, oder wenn es sich um Ansprüche auf Kostenersatz nach den §§ 103 und 104 handelt. Die Aufrechnungsmöglichkeit wegen eines Anspruchs ist auf drei Jahre beschränkt; ein neuer Anspruch des Trägers der Sozialhilfe auf Erstattung oder auf Kostenersatz kann erneut aufgerechnet werden.
(3) Eine Aufrechnung nach Absatz 2 kann auch erfolgen, wenn Leistungen für einen Bedarf übernommen werden, der durch vorangegangene Leistungen der Sozialhilfe an die leistungsberechtigte Person bereits gedeckt worden war.
(4) Eine Aufrechnung erfolgt nicht, soweit dadurch der Gesundheit dienende Leistungen gefährdet werden.

Das ist $26 SGB und nach den hat er gefragt.

nein, er hat um Rat gefragt und ein Rat besteht nicht darin, daß man einfach unreflektiert einen Paragraphentext ins Antwortfeld kopiert.

Ich könnte Ihm sagen Krankenkassenbeiträge gibt es in der gesetzlichen Kasse nicht zurück. Und mit der Privaten hätte er nicht so ein Problem gehabt. Aber das hilft Ihm auch nicht.

dann laß das Antworten doch einfach.........

Er hat doch gefragt und wollte den Paragraphen haben ich kann nichts dafür das da nichts befridigendes drin steht.

@Mietnormade Es gibt aber 12 Sozialgesetzbücher. Da kann man nicht einfach irgendeinen § 26 aus einem dieser Bücher posten. (In deinem Fall den aus dem SGB XII, der damit nichts zu tun hat).

Zuviel gezahlte Beiträge werden einem Selbständigen sehr wohl auch von gesetzlichen Krankenkassen zurück erstattet.

bitmap: Danke ( grins )

ich habe mich mal mit anderen Selbständigen über dieses Thema unterhalten. Um KÜNFTIG solche Überzahlungen zu vermeiden, "Tricks" anwenden :
möglichst spät im Jahr die Steuer machen, damit Du möglichst lange den alten Betrag zahlen kannst. Nachfordern können die Krankenkassen nichts.
wenn nach dem ersten Quartal absehbar ist, daß der Jahresgewinn vermutlich niedriger ausfallen wird als im Vorjahr, die vom Steuerberater unterzeichnete BWA einreichen.

Hallo, Ameise, Danke für Deine Antwort. Komme leider erst heute dazu, zu antworten. Aber:KVs können rückwirkend nachfordern - und wie! Kurz zu meiner Geschichte. Ich habe mich Ende 2004 selbständig gemacht.Ich wurde im März 2008 aufgefordert, Steuererklärungen einzureichen. Habe die Jahre 2005 + 2006 im April eingereicht. Im Mai durfte ich 7,5 T€! rückwirkend nachzahlen. SCHOCK! Zunächst dachte ich mir noch nicht so viel dabei, nach nächster Steuererklärung wird angepasst / erstattet (wie bei EK- und Gewerbesteuer - dachte ich. Da ich wusste, dass mein Gewinn 2007 erheblich niedriger ausgefallen ist, habe ich die Steuererklärung 2007 forciert und im Juli auch bei der KV eingereicht. Ab August! 2008 darf ich nun niedrigere Beiträge bezahlen. (s. SGB V, § 240 Absatz 4). Eine Rückerstattung für 2007 bis Juli 2008 wird verweigert, da nur ab Einkommensnachweis nach "vorne" Beiträge gesenkt werden! So habe ich 4,8T€ zuviel bezahlt. Finanzamt + Gewerbesteuer - alles wurde dem Gewinn angepasst und zuviel Bezahltes erstattet, nicht aber von der KV. Bereicherung total. 4,8 musst Du erst einmal netto verdienen! Hätte ich vorher den "Beschiss" des Systems erkannt, hätte ich die Steuererklärung 2005 + 2006 erst später - gleichzeitig mit der aus 2007 einreichen können. Dann wäre die Bereicherung der KV zumindest für 2007 nicht möglich gewesen. Zu den "Tricks": Ich kann dieses Jahr versuchen, meinen Gewinn anzupassen, ggf. in 2009 zu verschieben. Aber das löst das Problem nicht.Dann hängst Du nächstes Jahr wieder am Fliegenfänger. Und ich bin sicher, dass es sich auch bei der neuen Reform nicht ändert. Ich habe nun einmal etliche TV-Sender zu diesem Thema angeschrieben, da ich der Meinung bin, dass das in die Öffentlichkeit gehört. "Schau'n mer mal", ob es was bringt. Ich habe ein Urteil vom Berliner AG, wonach 1 KV zurückzahlen musste - aber die Details sind ja je Fall anders - ich überlege dennoch, auch zu klagen. So, das war mein "kurzes" Statement zu diesem leidigen Thema. Hoffentlich fällst Du nicht auch auf diese Heuschrecken rein.

Hallo dierose. Stehe vor dem gleichen "Problem". Habe die letzten beiden Jahre als Freiberufler ganz gut verdient (oberhalb Bemessungsgrenze), was allerdings für das nächste Jahr (2009) nicht zu erwarten ist. Ich werde also im nächsten Jahr (basierend auf Steuererbescheid für 2007 und dann 2008) zuviel zahlen und auch noch 2010 bis zum Erhalt des Steuerbescheides für 2009 (also wahrscheinlich Juli oder August) ebenfalls zuviel zahlen. Im schlimmsten Fall die Differenz zwischen Mindest und Höchstbeitrag für gut 1,5 Jahre. Da ich dies ebenfalls für absolut inakzeptable halte, könnte ich mir gut vorstellen, mich einer Initiative bzw. Klage dagegen anzuschließen. Außerdem bin auch ich der Meinung, dass dies "in die Öffentlichkeit" gehört. Würde gerne meine Unterstützung anbieten. Viele Grüße.

Ich habe von der AOK die zu viel gezahlten Beiträge von 2010 zurückerstattet bekommen. das war mein erstes Geschäftsjahr als Selbsständiger. ich hatte 320 Euro statt 220 Euro gezahlt (320 Euro bei einem Einkommen von monatlich 1920 Euro drehen die einem immer an, es gibt aber noch eine niedrigere Bemessungsgrenze von 1270 Euro mit 220 Euro) Ich habe darauf hingewiesen schriftlich, dass im Internet steht, dass eine Rückerstattung möglich ist. Im ersten Geschäftsjahr sind die Beiträge VORLÄUFIG. Dies steht auch in dem ersten Bescheid. Darauf habe ich mich schriftlich berufen, dass ich noch keinen Steuerbescheid haben konnte. Problem ist nun, dass ich die Beiträge im Dezember 2011 rückerstattet bekommen habe und nun weniger Ausgaben habe und mehr Steuern zahlen darf. Zudem hab ich einen Teil für Januar rückerstattet bekommen, habe also das gleiche Prpblem auch für das Geschäftsjahr 2012. Die Daten sind von der AOK an das Finanzamt gesendet worden, ich zahle also mehr Steuern für 2011 und 2012 wegen den Beitragsrückerstattungen. So: mehr muss man zu dem Thema nicht wissen.

Moin - auch wenn die Frage etwas länger her ist, vielleicht hilft es jemandem. Ich bin bei der AOK versichert (freiwillig da selbstständig) wurde zu hoch angesetzt, aber nach Abgabe der Einkommensteuererklärung (was übrigens 6 - 8 Wochen dauern kann bis man den Bescheid bekommt) wird der Beitragssatz neu berechnet und den Überschuss bekomme ich zurück. Ob das bei anderen KV auch so ist kann ich allerdings nicht sagen. Ich meine, dass KV dazu nicht gesetzlich verpflichtet ist. Allerdings muss man dann mit den Steuern später aufpassen, da man dann mehr steuerpflichtiges Einkommen hat wenn man Geld rückerstattet bekommt. Aber es gibt ja viele Mittel und Wege die Einkommensteuer zu drücken ... :)

Hier eine ganz interessante Story wie ein Selbständiger den Krankenkassenbeitrag einiger zusammengefassten Monate bei einer Zwangseinstufung von 5.348 Euro auf 1.028 Euro durch einen kleinen Trick reduzieren konnte: http://www.kredit-fuer-unternehmer.com/ruckerstattung-von-beitragen-bei-der-krankenkasse-als-freiwillig-versicherter.html
was hat denn die Antwort mit der Frage zu tun ??????????????????????????????????????
Hier hat ein Selbständiger zu hohe Krankenkassenbeiträge entrichtet; orientiert sich normalerweise am Gewinn des Vorjahres ( Steuerbescheid ). Wenn im laufenden Jahr das Einkommen niedriger ausfällt, ist man angeschmiert, da die Beiträge noch die alten sind. Interessiert mich auch, da ebenfalls selbständig, bin aber bis jetzt beim Mindestsatz von 304 Euro.