Rezept weggeworfen, keine Zweitausstellung?!

3 Antworten

Ich würde morgen zu deinem Arzt gehen und persönlich mit ihm reden wollen. Dann kannst du ihm das erklären und wird dir bestimmt ein neues Rezept ausstellen. Manche Schwestern sind ebend nicht so nett. Aber wenn du hingehen solltest, nicht wegschicken lassen. Bleib so lange, bis du den Arzt persönlich sprichst und beschwere dich ruhig mal über die netten Schwestern. So wie du schreibst, brauchst du das Tilidin und bist wohl schon seit Jahren Schmerzpatient, das sollten die ja auch eigentlich vorne wissen. Und erst danach, würde ich mir alle meine Unterlagen aushändigen lassen und dir einen neuen Arzt suchen. Und ja, darauf hast du das recht. Wenn die dir trotzdem nichts aushändigen, bitte ebend deinen neuen Arzt, alles anzufordern. Das geht natürlich auch. Dir viel Glück und liebe Grüße. ☺

Und ja, darauf hast du das recht.

Nein.

Warum, nein? Der Arzt brauch keine Eigennotizen die er über den Patienten selbst anfertigt bzw geschrieben hat rausgegeben. Aber alles andere muss er. Also Berichte von anderen Ärzten, Mrt Auswertungen usw. Hab selbst schon einen Arztwechsel durch, bin hin, hab gesagt ich möchte den Arzt wechseln und das ich alle Unterlagen von mir brauche. Gesagt, getan. Oder wie gesagt der neue Arzt fordert alles an. Geht ja auch. Liebe Grüße. ☺

@lillyrose91

Ein Patient hat kein Anrecht auf die Aushändigung seiner Behandlungsunterlagen. Der Arzt darf diese auch nicht aushändigen, denn ihm obliegt die Aufbewahrungspflicht. Der Patient hat nur das Recht, dass ihm Kopien seiner Unterlagen angefertigt werden, die er aber selbst bezahlen muss.

@lillyrose91

Da steht es ja auch:

Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Originals der Patientenakte an den Patienten?

Nein, grundsätzlich nicht.

Ein Arzt ist verpflichtet, im Interesse der Beweissicherung eine Dokumentation der ärztlichen Behandlung seiner Patienten zu führen und diese zumindest 10 Jahre aufzubewahren. Auf Grund dieser rechtlichen Verpflichtung ist es einem Arzt grundsätzlich nicht möglich, das Original der Patientenakte dem Patienten zu überlassen.

Du widersprichst dich irgendwie. Ich habe von den Unterlagen gesprochen. Ob nun in Kopie oder Original, ist wohl ziemlich egal, oder? Fakt ist doch, das der Patient Einsicht in seine Akte hat und falls er den Arzt wechseln möchte, kann er diese Unterlagen anfordern. Wie gesagt, mir ist es doch total egal ob ich ne Kopie erhalte oder das Original. Aber man bekommt es, wenn man möchte. Und was anderes habe ich nicht gesagt.

@lillyrose91

Nein, tue ich nicht. Du schriebst aber:

... würde ich mir alle meine Unterlagen aushändigen lassen ...

und das geht eben nicht, es dürfen nur Kopien abgegeben werden. Das ist ggf. ein sehr großer Unterschied, den man bspw. rasch bemerkt, wenn es sich um die Kopien von bildgebenden Untersuchungen (z.B. MRT) handelt. Außerdem muss der Arzt nicht alle Unterlagen kopieren. Es gibt möglicherweise Unterlagen, die dem Patienten ausdrücklich nicht zur Kenntnis gelangen dürfen, wie z.B. psychiatrische Arztberichte.

Ja und? Wer spricht denn auch hier bitte vom Original?! Keiner, außer du. Es ist doch wohl ziemlich egal, ob du von ner Mrt Auswertung des Knies oder von Laborergebnissen das Original hast oder ebend nicht. Da reicht dir auch gut und gerne ne Kopie. Also, wo ist jetzt das Problem?

Ich habe aber nur Unterlagen geschrieben, nicht wie und in welcher Form sie ausgegeben werden! Du hast hier schließlich mit den Wörtern Original und Kopie angefangen! Ich wollte dem Fragesteller nur sagen, das falls er wirklich den Arzt wechseln möchte er dies tun kann und er sich die Unterlagen vom behandelnden Arzt geben lassen kann. Und nur mal so unter uns, dem Fragesteller ist es wohl auch ziemlich egal ob in Kopie oder Original. Hauptsache er bekommt sie.

Vielen Dank. Hab das Rezept als Zweitschrift erhalten, aber werde trotzdem den Arzt wechseln. Muss aber genau nachfragen ob die mir die Tabletten alle ausstellen, weil immer zu einem Schmerzarzt fahren würde bei mir nicht gehen, da ich leider meinen Führerschein abgeben musste und auch in einem "Kaff" wohne :P

@dasraphe

Du würdest dem Arzt offenbar einen großen Gefallen tun, wenn du wechselst. Wenn du aber - wie du schreibst - in einem "Kaff" wohnst, wird es nur wenige hausärztliche Alternativen geben, und du gehörst aufgrund deiner sehr teuren Medikation sicher nicht zu den Patienten, auf welche andere Ärzte warten. Patienten, die den Arzt wechseln, werden vom neuen Arzt ohnehin recht kritisch betrachtet, da es sich grundsätztlich in irgend einer Art um "Problempatienten" handelt, die auch in der neuen Praxis nicht aufhören, Probleme zu bereiten - egal, ob diese in der Behandlung oder der Persönlichkeit des Patienten gelagert sind.

Ich würde mir einen neuen Arzt suchen und dem die Situation schildern. Ein vernünftiger Arzt wird dir ja (hoffentlich) ein neues Rezept ausstellen.
Wenn du eh am überlegen warst zu wechseln, ist das doch jetzt der ideale Anlass.

Das Problem liegt daran das die immer alle Unterlagen brauchen, war schon mal bei Ihr als Vertretung und die hat mir nichts ausstellen können.

@dasraphe

so weit ich weiß, hast du das Recht darauf, deine Unterlagen vom Arzt einzufordern. Dann kannst du sie ja zum neuen Arzt mitnehmen.
Bin mir aber nicht 100% sicher, vielleicht kann das ja hier jemand bestätigen/widerlegen?

@beihnart

Ich hab gerade meinem Vater dort hingeschickt um mir die Unterlagen zu holen. Mal sehen ob ich die bekomme.

@beihnart

Ein Patient hat nur das Recht auf die Kopie seiner Krankenakte. Das Original bleibt immer beim Arzt und die Kosten für die Kopie muss der Patient tragen.

Eine Arztpraxis ist kein Supermarkt, in den man nach Belieben reinspazieren und sich Rezepte für sündhaft teure Medikamente ausstellen lassen kann. Alleine das Modafinil kostet bis zu 1000 € im Quartal, bei einem Budget von ca. 30 bis 50 €. Die meisten Ärzte werden heutzutage so teure Patienten ablehnen - wenn diese den Arzt wechseln wollen, denn das Regressrisiko durch die Kassen ist einfach zu groß.

Die Verantwortung für ein ausgehändigtes Kassenrezept liegt allein bei dir, das ist im Prinzip wie ein Barscheck. Wenn du es verlierst hast du kein Recht auf ein Ersatzrezept. Somit ist die Auskunft der Arzthelferin also richtig. Natürlich hat der Arzt ggf. einen Kulanzspielraum, doch bei diesen beiden Medikamenten kann es Probleme geben, wie du sicher weißt. Tilidin ist ein suchterzeugendes Medikament und Modafinil ist sehr teuer.

Der Arzt könnte in diesem Fall folgendermaßen vorgehen:

1. Er lässt dich eine Erklärung unterschreiben, dass du das Rezept verloren hast, und dass du es im Fall der Wiederauffindens zurückgibst.

2. Auf dem Ersatzrezept vermerkt der Arzt "Zweitschrift, erstes Rezept verloren gegangen"

Somit hätte der Arzt eine gewisse Absicherung vor einem Regress und bei der KV bzw. der Kasse würde ggf. rasch auffallen, wenn beide Rezepte eingelöst würden.

Aber nochmals: der Arzt ist nicht verpflichtet, dir einen Ersatz auszustellen. Und noch ein Tipp: du solltest in der Praxis oder dem Arzt nicht fordernd gegenübertreten, und eine Beschwerde über die Arzthelferin würde deine Chancen auf ein neues Rezept sicher radikal minimieren.

Einen Arztwechsel solltest du dir gut überlegen und auch erst dann wechseln, wenn du vorher einen neuen Arzt gefunden hast, der dich mit deiner teuren Medikation auch wirklich übernehmen will - was heutzutage sehr schwierig ist.

Vielen Dank. Habe das Rezept nochmals erhalten als Zweitschrift, meine Vater ist dort hingegangen und hat mit dem Arzt geredet, da ich leider nicht zuhause war. Beste Grüße Raphael