Rezept auch im neuen Quartal noch gültig?
Bin mir grad nicht sicher: Rezept nur gültig im Ausstellungsquartal oder drei Monate lang? Müsste ich wissen, bevor ich zur Apotheke fahre. Danke!
4 Antworten

Gesetzlich Versicherte haben längstens einen Monat nach Ausstellungsdatum Anspruch auf eine Kostenerstattung. Bei einigen Krankenkassen kann die Gültigkeit von dieser Regel abweichen. Versicherte können sich darüber bei ihrer Krankenkasse informieren. (vitanet.de)

Mein Apotheker hat gesagt: Rezepte sind 4 Wochen gültig. Ich gehe davon aus, dass das nicht von der Quartals-Verteilung abhängt. Das Rezept müsste als auch im nächsten Quartal noch gültig sein. Was sollten denn diejenigen machen, die am letzten Tag eines Quartaqls ein Rezept bekommen es aber nicht schaffen dieses am gleichen Tag noch einzulösen?!?!?

??? Dachte ich hätte es mal gehört... DH für die super Antwort!

...3 Monate definitiv nicht. Wie gesagt: mein Apotheker hat gesagt, das Patienten maximal 4 Wochen zeit haben das Rezept einzulösen; danach wird es ungültig. Und das klingt auch logisch, oder?!? Welche Patienten (ausgenommen der chronisch Kranken) brauchen denn nach den 4 Wochen noch das Medikament? Dieses Medikament soll ja gegen eine akute Krankheit helfen... und ob die nach 4 Wochen noch besteht...(wie gesagt: ausgenommen der chronischen Leiden!)

4 Wochen ab Ausstellungsdatum ist richtig.

Danke!

also,da ich in einer apotheke arbeite,kann ich mit sicherheit sagen,dass kassenrezepte ab dem austellungsdatum 4 wochen gültig sind...privat rezepte viel länger und BTM-Rezepte nur 7 Tage... !!!

Mein Arzt sagte zu mir das das Rezept nur in dem Quartal gültig wäre,in dem es ausgestellt wird.

... bestimmt; und wenn dir dein Arzt das Rezept am letzten Quartalstag ausstellt... du aber keine 5 € hast... oder einfach keine Zeit... oder die Apotheke hat nicht mehr auf... oder sonstiges kommt dazwischen... dann soll es am nächsten Tag nur weil es ein neues Quartal ist nicht mehr gültig sein...!?!?!?!?!

Eine Überweisung zu einem Facharzt ist Quartalsabhängig, ein Rezept nicht.

@ claus: Das liegt daran, dass die allermeisten Ärzte keine Ahnung von den Regelungen haben, denen die Apotheken unterworfen sind. Umgekehrt ist es leider oft auch nicht besser ;-(
Was die vier Wochen anbelangt ... da gibt es übrigens auch noch Ausnahmen ... aber das würde hier den Rahmen sprengen.
Wo hast du denn die 3 Monate her? Die kann ich mit Apotheke und Rezepteinlösungen gar nicht in Zusammenhang bringen.