regelmäßige Physio- und Ergotherapie nach Wegeunfall in der Arbeitszeit

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Hoi.

Trotz des Unfalles auf der Arbeit ist bei Arztterminen oder bei KG darauf zu achten, dass diese außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.

Aber hier eine kleine Ausnahmeübersicht zu dem Thema:

Arztbesuch ohne Terminfreiheit: Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer zu versuchen, den Termin zur Untersuchung in arbeitsfreie Zeiten zu legen. Ist dies nicht möglich, besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 BGB. Das ist z. B. der Fall bei ärztlich zwingend festgelegten Besuchsterminen (z. B. zur Blutabnahme in nüchternen Zustand) JA BAG, Urteil v. 27.6.1990, 5 AZR 365/89

wenn der vom Arbeitnehmer ausgesuchte Arzt seines Vertrauens Sprechstunden nur in der Arbeitszeit hat, JA BAG, Urteil v. 1984, 5 AZR 455/81

wenn der Arbeitnehmer den Arzt aus medizinischen Gründen während der Arbeitszeit aufsuchen muss oder wenn der Arzt den Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zur Untersuchung oder Behandlung in seine Praxis bestellt und der Arbeitnehmer auf die Termingestaltung keinen Einfluß nehmen kann . JA BAG, Urteil v. 29.2.1984, 5 AZR 92/82, 5 AZR 467/81

Arztbesuche während der Gleitzeit Nimmt ein Arbeitnehmer an einer im Betrieb geltenden Gleitzeitregelung teil,so kann er - wenn einzelvertraglich oder tarifvertraglich keine Regelung besteht - für Arztbesuche während der Gleitzeit keine Zeitgutschrift verlangen. NEIN LAG Köln, Urteil v.10.2.1993, 8 Sa 894/92

Unfallbedingte Arztbesuche Arbeitsfehlzeiten infolge von 50 unfallbedingten Arztbesuchen in 13 Monaten sind nicht mehr verhältnismäßig geringfügig i.S.d. § 616 Abs. 1 BGB und müssen daher vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden. Deshalb hat der Schädiger das auf die Fehlzeiten entfallende Bruttoentgelt zuzüglich der Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge zu ersetzen. NEIN LG Frankfurt, Urteil v. 2.12.1999, 2/1 S 163/99

Natürlich kann man das Gespräch mit dem Chef suchen und versuchen eine abweichende Regelung zu treffen, aber einen Anspruch hat man selten darauf.

Ciao Loki