Rechnung eines Radiologen nach MRT-Untersuchung
Meine Tochter wohnt in der Schweiz (also keine Krankenkasse). Sie war hier beim Orthopäden und danach wegen einer MRT Unersuchung der Schulter bei einem Radiologen. Jetzt bekam sie eine Rechnung vom Orthopäden, die ordentlich nach GOÄ abgerechnet wurde (habe selber Rechnungen erstellt). Der Radiologe hat seine Rechnung mit Faktor 3,5 berechnet, was noch akzeptabel ist, aber danach alles mit 8 multipliziert oder Begründung. An wen kann sich meine Tochter wenden? Ärztekammer?
2 Antworten
Hallo,
3,5 ist der höchste Faktor. Mehr geht nur, wenn vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Patient und Arzt über einen höheren Steigerungsfakrtor abgeschlossen wurden. Was hat sie unterschrieben?
Beratung gibt es bei der Ärztekammer und hier:
patientenberatung.de
Gruß
RHW
Ggf. die Rechnung audf den Faktior 2,3 oder 3,5 (wenn eine Begründung über die "Erschwernis" gegeben wurde) kürzen.
Wenn die o.g. Stellen nicht weiterhelfen können, ggf. die lokale Presse einschalten. Ggf. hat man im Sommerloch bessere Chancen.
Oder:
http://www.patientenbeauftragte.de/
.bmg.bund.de/ministerium/kontakt-und-service/buergertelefon.html
Danke für den Stern!
Ich bin neugierig: Wie ist es ausgegangen?
Warum fragt sie nicht erstmal direkt beim Arzt nach?
Das hat sie auch vor, aber ich dachte, Ihr habt noch eine andere Idee. Vielleicht eine Privatärztliche Verrechnungsstelle oder die Ärztekammer. Irgendwie muß man doch rausbekommen, wie er auf diesen Faktor kommt, der in der GOÄ nicht drin steht. Ich habe jahrelang Privatrechnungen geschrieben aber einen solchen Faktor kenne ich nicht.
Danke für die Antworten. Da ich selber Privatrechnungen beim Arzt (Radiologie) geschrieben habe, kenne ich das auch nur so. Meine Tochter hat jetzt beim Arzt die Korrektur der Rechnung angefordert. Sie hatte vorher weder ein Gespräch noch hat sie irgend etwas unterschrieben. Der Arzt hat als Begründung die 8 angegeben. Ich habe noch keine Antwort von ihr, wie es ausgegangen ist. Auf jeden Fall wird sie sich dann an die Ärztekammer wenden