Quetschenden Maßsattel zurückgeben und TIERARZTKOSTEN zurückfordern?

Sattel am Wippen im Trab- Pferd verkrampft sich - (Recht, Entzündung, Rückgabe)

2 Antworten

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Eine Neulieferung könntest du nicht verlangen (Individualanfertigung / Stückschuld). Eine Nachbesserung (§§437 Nr.1, 439 I) schon.

Nach zweimalig fehlgeschlagenem Nachbesserungsversuch (§440 BGB) könntest du vom Vertrag zurücktreten (§§437 Nr. 2, 323, 440) und den Kaufpreis zurückverlangen. Alle erhaltenen Leistungen und gezogene Nutzungen sind rückzugewähren. Eine Nutzungsgebühr müsstest du eventuell (ziemlich sicher) entrichten.

Falls die Erkrankung des Pferdes wirklich vom Sattel kommt und du das Nachweisen kannst (Gutachten / Arzt) könntest du Schadenersatz neben der Leistung verlangen (Mangelfolgeschäden, vgl §§280 ff. BGB). Dazu gehört auch der Arztbesuch.


Kann ich den Sattel zurückgeben da er nicht passt oder passend gemacht werden kann (1 Nachbesserung ist bereits erfolgt) und gilt das unter Schadensersatz, dass die Sattlerin die Tierarztkosten deshalb tragen muss?

Wenn dir (d)ein Tierarzt bescheinigt, das die falsche Sattelung zur Erkrankung deines Pferdes geführt hat, bestehen zumindest gute Chancen auf Schadensersatz. Wobei du grundsätzlich bei solchen Fragen bei einem Anwalt besser aufgehoben bist. 

Da der »Streitwert« (Sattel + Arztkosten) nicht gering ist, auch dazu raten würde. Die Sattlerin wird sicher versuchen, alles aufs Pferd zu schieben (Muskelauf- und abbau). Wenn das jedoch Kokolores ist, alles (am besten schriftlich) festhalten, auf Nachbesserung drängen.