Private Krankenversicherung antwortet nicht nach 4 Wochen. Gibt es Rechte wie bei der Gesetzlichen?

4 Antworten

In dringenden Fällen muss die Versicherung die Auskunft unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen erteilen, sonst in vier Wochen. Wird die Frist versäumt, darf der Versicherte davon ausgehen, dass die Behandlung medizinisch notwendig war. Der Versicherer müsste dann nachweisen, dass dies nicht der Fall war. Diese Regelung bedeutet allerdings nicht, dass die angesetzten Kosten automatisch als angemessen anzusehen sind. Der Versicherer kann sich nach wie vor auf das Übermaßverbot berufen.

https://www.pkv.de/service/pkv_publik/archiv/2013/pkv-publik-nr-02-2013/mehr-rechte-fuer-patienten/

Vielen Dank, das habe ich trotz 30 Minuten Googeln nicht gefunden!

Irgendwie hat die Website leider keine Quellen und ich finde auch sonst nichts über diese 2 bzw. 4 Wochen-Frist.

Du hast einen Vertrag unterschrieben. Zu jedem Vertrag gibt es allgemeine Geschäftsbedingungen. Die geben auch über Fristen Auskunft.

Bin noch bei meinen Eltern versichert (die diese Operation nicht möchten), also keine Ahnung, wie die vertraglichen Bedingungen sind.

Und auf die Idee einfach mal anzurufen bist du nicht gekommen? Was sagt der Vermittler der den Vertrag betreut dazu?

Habe angerufen und die meinten, sie antworten mir wahrscheinlich diese Woche. Ist trotzdem eine Frechheit, Kunden so lange warten zu lassen!
Wieso gilt das Sozialgesetzbuch (SGB) denn nur für gesetzliche Kassen? Ich finde das sehr eigenartig...

Der Gesetzgeber hat Genehmigungsfristen bestimmt, nach deren Ablauf ein gestellter Antrag als genehmigt gilt, wenn die Krankenkasse nicht zeitnah reagiert.

http://www.hartmann-rechtsanwaelte.de/uploads/media/Beschleunigung_Verfahren.pdf

Danke, aber das gilt leider nur für gesetzliche Krankenversicherungen, s. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html
Überschrift:
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
@dariadiewilde

Da fehlt lediglich noch ein Musterprozeß, also eine angepaßte rechtskräftige Gerichtsentscheidung.

@Dxmklvw

Hmm, aber jetzt einfach die Operation machen ohne zu wissen, ob ich das Urteil gewinne, ist mir zu riskant.

Außerdem, wieso sollte man sich bei einem Verfahren auf ein Gesetz beziehen, das nur für GKV gilt und nicht für PKV?

@dariadiewilde

Wenn konkret Gefahr im Verzug ist, kannst du es mit einem gerichtlichen Eilantrag versuchen. Die Begründung könnte sein, daß es nicht zulässig ist, daß sich ein Versicherer Mitgliedsbeiträge dadurch erschleicht, daß er Gegenleistungen, zu denen er verpflichtet ist, dadurch nicht erbringt, indem er Entscheidungen darüber bis zum Ableben der Betroffenen verschleppt.

Wenn die Sache wirklich überaus wichtig ist, dann solltest du dir einen Fachanwalt suchen.