Polizeiuntauglichkeit wegen Thrombose?
Hallo. Ich wollte am 1.9. Meine Ausbildung bei der Polizei anfangen. An diesem Tag ist ja nochmal eine polizeiärztliche Untersuchung.
Durch einen Bänderriss vor ca. Einem Monat musste ich mein Bein lange ruhig stellen. Am 31.7 dann die Diagnose: Kleine Muskelvenethrombose in der Wade.
Am 16.7 wurde bei der Nachuntersuchung festgestwllt dass der Thrombose in eine Tiefe Vene gewandert ist. Nun muss ich einen KompressionStrumpf tragen, sowie nach jetzigem Wissen 3-6 Monate Blutverdünner nehmen muss.
Komm ich damit bei der Untersuchung durch oder wertet der Arzt das als untauglich?
Bitte keine Vermutungen
Vielen Dank
1 Antwort
Da gibt es in jedem Land spezielle Vorschriften.
Allein der Bänderriss kann schon zu untauglich führen!!!
Es kann dir also folgendes passieren: Du wirst vorläufig und unter Vorbehalt eingestellt. Dann, nach Monaten, erfolgt eine Nachuntersuchung und du wirst als untauglich beurteilt.
Besser ist es in jedem Fall du klärst das vorher. MfG
So lange du im Dienst bist zahlt die Freieheilfürsorge. Wenn aber die Gefahr einer Thrombose besteht, dann kannst du davon ausgehen, dass du nicht zum Dienst antreten darfst.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Dienstantritt auf das Jahr 2017 verschoben wird.
Auch wenn die Freieheilfürsorge während der Dienstzeit deine Krankheitskosten trägt musst du in jedem Fall eine "Anwartschaft" bei einer PKV abschliessen.
Dazu noch eine PKV für den Fall, dass du in das Krankenhaus musst. (Beihilfe 50 % + PKV 50 % ). Viele Anwärter denken da in die falsche Richtung. MfG
Die Thrombose ist ja Akut. Das erneut eine Entsteht ist eher unwahrscheinlich. Aber der Polizei Arzt wird mich wohl kaum mit einem Thrombos nehmen... MusS ich dann erneut den Einstellungstest machen? Weil dieser Termin, der letzte war der für meine Prüfung gültig ist?
I. d. R. nicht. Du wirst in der Wartezeit ja nicht dümmer.
ES wird wohl nur eine ärztliche Untersuchung erfolgen.
Wie schon geschrieben: Kläre das in deiner Einstellungsbehörde. MfG
Danke dir!
In Bayern. Unter Vorbehalt würde aber doch bedeuten dass die Polizei, mögliche Kosten an Folgeerkrankungen zahlen müsste. Z.B. Embolie. Wer zahlt dann? Ich bin ja dann nicht Krankenversichert weil bei der Polizei freie Heilfürsorge ist. Kennst du dich genauer aus?