Polizeiausbildung NRW und Co.

4 Antworten

Hallo, grundsätzlich kann dir dazu nur der Medizinische Dienst deiner Einstellungsbehörde Auskunft geben. Die Vorraussetzungen für eine Polizeidiensttauglichkeit sind in der PDV 300 bundesweit festgelegt. Diese ist jedoch nfD, also nur für den Dienstgebrauch. Daher kannst du das ganze nicht genau aus den Vorschriften nachlesen und hier kann das auch keiner, bzw. darf aus der Vorschrift leider nichts preisgeben. Du solltest auf der Website der jeweiligen Einstellungsbehörde die Nummer des jeweiligen Med. Dienstes finden. Einfach dort anrufen und nachfragen.

Viel Erfolg! Gruß marcco

Für eine Einstellung bei der Polizei darfst du keine Allergien haben. Bei deiner Bewerbung musst du alle ärztlichen Behandlungen aus den letzten 5 Jahren angeben. So wird die Polizei erfahren, dass du eine Allergie hast und dich per se ablehnen.

Also darfst du nie etwas von deiner Allergie verraten.

Ja aber die werden sich doch meine Unterlagen, welche in den lezten Jahren gemacht worden sind angucken oder nicht ?

Klar kann ich es verschweigen, ich meine die Allergie ist nicht stark etc...

Mfg

So ein Quatsch. Allergien sind nicht automatisch ein Ausschlusskriterium, dass ist immer ein Einzelfall. Wenn das im Nachhinein rauskommt ist er nicht nur seinen Job los.

Wie gesagt, melde dich unverbindlich beim Med. Dienst. Die sind sehr hilfsbereit und geben dir Auskunft.

@marcco

Wenn das im Nachhinein rauskommt ist er nicht nur seinen Job los.

Du hast zwar nicht Unrecht, aber wie soll das rauskommen? Warum sollen die den Hausarzt um Auskunft bitten?

Manchmal ist es besser, nicht zu viel zu erzählen.

@kodi1123

Der Hausarzt muss bei der Bewerbung so oder so Auskunft geben. Diese Auskunft muss der Bewerbung beigefügt werden. Du erweckst zudem den Eindruck, dass er auf keinen Fall Allergien erwähnen darf und sonst raus ist. Das ist Unsinn. Nur bestimmte Allergien und sehr starke Allergien führen zum Ausschluss. Und die hat er ja offensichtlich nicht. Also wieso verschweigen?

Bei dem nicht zu viel (ungefragt) Erzählen stimme ich dir zu. Jedoch wird ganz klar nach so etwas gefragt. Wer diese Frage verneint oder etwas verschweigt, der begeht einen Betrug. Und zwar in diesem Fall einem vollkommen unnötigen. Und jemandem der durch Betrug seine Einstellung als Polizeibeamter erwirkt, dem spreche ich persönlich die charakterliche Eignung ab.

Gruß marcco

@marcco

Du erweckst zudem den Eindruck, dass er auf keinen Fall Allergien erwähnen darf und sonst raus ist. Das ist Unsinn.

Das ist kein Unsinn.

Und jemandem der durch Betrug seine Einstellung als Polizeibeamter erwirkt, dem spreche ich persönlich die charakterliche Eignung ab.

Na du scheinst ja Ahnung zu haben...

@kodi1123

Es ist Unsinn. Ich habe einige Kollegen die eine leichte Pollenallergie haben und dies bei der Einstellung auch angegeben haben. Dabei verweise ich auch gern auf den bereits hier verlinkten Artikel aus der Copzone http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?t=3480

Und wem ich persönlich die charakterliche Eignung abspreche, dass ist ganz allein meine Sache.

Es würde mich im übrigen brennend interessieren, woher du so genau weißt, dass Allergien ein absolutes Ausschlusskriterium sind, da die PDV 300 ja nfD ist.

@marcco

Es würde mich im übrigen brennend interessieren, woher du so genau weißt, dass Allergien ein absolutes Ausschlusskriterium sind, da die PDV 300 ja nfD ist.

:-D

Es kommt immer drauf an was da für ein Arzt sitzt und wie der grad drauf ist. In der Regel ist es aber so das man nicht eingestellt wird wenn man eine chronische Krankheit hat.

Es bringt nix was zu verschweigen. Gib alles ehrlich an denn die finden eh alles raus.

Mal lesen:

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?t=3480

Verbessern musst du auch deine Rechtschreibung, sonst bestehst du den Test nicht. In deinem kurzen Text hast du viele Fehler, auch Komma, Ausdruck usw. könnte besser sein.

Gruß S.