Polizei - Dienstuntauglich durch Allergien?
Hallo,
da ich mich Grundsätzlich eher an persönlichen Erfahrung als an irgendwelchen Texten klemme, frage ich nun hier einmal.
Kann eine Polizeidienstuntauglichkeit gegeben sein, wenn:
- eine Nussallergie vorliegt ?
- Neurodermitis vorhanden ist, aber überhaupt nicht sichtbar ist ( keinerlei anzeichen zu sehen )
- eine Pollenallergie vorhanden ist die ebenfalls kaum eintritt ?
Falls Polizisten mir antworten würden, wie sind eure Erfahrungen damit ? Habt ihr Allergien & wenn ja, wie war das beim Polizeiarzt ?
Ich komme aus Nordrhein-Westfahlen.
Gruß
worldoftanks
5 Antworten
Allergieen in der Regel nur dann, wenn Dauermedikation.
Bei Hauterkrankungen gehe ich eher von einem Ausschluss aus.
Warum sollte man wegen einer Allergie nicht den Job machen können? Es gibt antihistaminiika und du kannst Nüsse vermeiden. Zu mindestens schießen Böse Menschen nicht mit Nüssen 😉
Neurodermitis ist auch nicht so das Problem, du musst nur dich um deune Haut kümmern und wenn du mal viese schübe hast, trag ein Verband.
Da sagt der Polizeiarzt aber was anderes.
Ich habe echt nicht gedacht das sowas ein Problem darstellen könnte
Ist es aber.
Nicht nur, weil der Beruf sehr belastend ist und sich verschlechternd auf derartige Erkrankungen auswirkt, sondern auch, weil diese Beamten heilfürsorgeberechtigt sind.
Der Steuerzahler übernimmt die zukünftige Absicherung im Krankheitsfall. Ihm ist nicht zuzumuten, dass das Land Bewerber einstellt, die bereits Kosten mitbringen oder mit großer Wahrscheinlichkeit umfangreich behandlungsbedürftig und kostenintensiv werden.
Eine Garantie gibt es nie. Möglicherweise wird ein völlig gesunder und fitter Bewerber während der Ausbildung kränker, als ein Allergiker je sein wird. Aber es gilt das Prinzip der Wahrscheinlichkeit.
Daher werden diese Bewerber zugunsten derer, die diese Präposition nicht vorweisen, abgelehnt.
Okay vielen Dank für die Erklärung
Kleiner Nachtrag: das gilt hauptsächlich für den VOLLZUG.
Andere Gewerke in Behörden mit Beamtenstatus haben zum Teil auch Quoten für Bewerber mit GdB. Dann aber mit anderer Tätigkeit und ohne Gefahr der Verschlechterung und Dienstunfähigkeit.
Wenn diese Allergien bereits bei der Einstellungsuntersuchung bekannt sind, müssen sie selbstverständlich angegeben werden.
Dann entscheidet die Polizeibehörde, ob dieser Kandidat diensttauglich ist.
Wurden diese Tatsachen durch Falschaussagen verheimlicht, ist es noch Jahre später möglich, den Beamten aus dem Dienstverhältnis zu entfernen.
ich bin zwar kein polizist, aber die drei punkte wurden bei einstellung erfragt! sprich....angaben zum gesundheitszustand! diese leichten problemchen führen sicher nicht zur dienstuntauglichkeit! ;-) zur not gehts in den innendienst!
Auch wieder so'n Quark!
Es gibt keinen Extra-Innendienst für untaugliche. Die müssen ja auch irgendwie die Ausbildung schaffen.
Da kenne ich ganz tolle/gute Bewerber für den "öberen Dienst" mit harmlosen abweichenden Blutwerten seit Geburt ohne Behandlungsnotwendigkeit und es erfolgte die Ablehnung.
Trotz Beziehungen bis oben hin!
Das antwortet nur jemand, der absolut keinen Plan hat, worum es geht!