Pflichtfahrt zum amtsarzt, wer übernimmt die Fahrkosten?
Hallo, ich musste gerstern auf anliegen meinens Chefes und der Krankenkasse zum Amtsarzt. Was an sich ja nicht schlimm war, das was schlimm war das der amtsarztsitz fast 70km( Schleswig-Neumünster) Beträgt und das auch ordentlich spritgedl und parkgebühren gekostet hat. Jetzt ist die Frage kann ich mir das geld iohrednwie bei der Krankenkasse oder beim Chef wieder holen? über ein Feedback würde ich mich freuen.
mfg
4 Antworten
Gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X gilt hier die Kostenfreiheit. Demzufolge müssen Fahrtkosten erstattet werden; entweder durch die anordnende Behörde oder den AG.
Ja. Ggfs. Kostenübernahmebescheinigung anfordern.
Schau mal hier rein, da wirst Du fündig:
http://bundesrecht.juris.de/brkg_2005/
Ich meine, wenn die Vorstellung zum Amtsarzt vom AG angeordnet ist, trägt auch er die Kosten des Arztes und auch deine Fahrtkosten. Abrechnung wie Dienstreise.
LG
Mein arbeitgeber wollte die Krankschreibeungen anzweifelen und deswegen müsste ich von der krankenkasse aus zum atmsarzt, nu ist die frage wer da übernimmt ab oder ikk
Nee,das mußt du selber zahlen..Es wird ja Gründe haben,warum du dahin mußt und nicht zum eigenen Hausarzt.....
ja,immer der den Auftrag gegeben hat dort hin zu fahren
also in erster line muss ich mir das also von ikk nord zurück holen weil die ja mitunter auch AG das ich da hin fahre