Pflichtfahrt zum amtsarzt, wer übernimmt die Fahrkosten?

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Gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X gilt hier die Kostenfreiheit. Demzufolge müssen Fahrtkosten erstattet werden; entweder durch die anordnende Behörde oder den AG.

also in erster line muss ich mir das also von ikk nord zurück holen weil die ja mitunter auch AG das ich da hin fahre

@jade030388

Ja. Ggfs. Kostenübernahmebescheinigung anfordern.

Schau mal hier rein, da wirst Du fündig:

http://bundesrecht.juris.de/brkg_2005/

Ich meine, wenn die Vorstellung zum Amtsarzt vom AG angeordnet ist, trägt auch er die Kosten des Arztes und auch deine Fahrtkosten. Abrechnung wie Dienstreise.

LG

Mein arbeitgeber wollte die Krankschreibeungen anzweifelen und deswegen müsste ich von der krankenkasse aus zum atmsarzt, nu ist die frage wer da übernimmt ab oder ikk

Nee,das mußt du selber zahlen..Es wird ja Gründe haben,warum du dahin mußt und nicht zum eigenen Hausarzt.....

ja,immer der den Auftrag gegeben hat dort hin zu fahren