Pflegehelferin stellt Medis, spritzt s.c., usw

8 Antworten

Ich kann mir gut vorstellen, dass der MDK einen Pflegedienst schließen kann, wenn er informiert wird, dass eine ungelernte in der Altenpflege, sc spritzt und auch noch Medikamente richtet und verabreicht. Und ich finde das auch richtig, denn eine nicht gelernte Altenpflegerin kann viele Dinge nicht einschätzen und es kann zu Fehlhandlungen kommen, auch wenn die PDL das anders sieht.

Ich kann nur jedem abraten solche Tätigkeiten zu machen, denn gerade in der Altenpflege stehst du immer mit einem Bein im Gefängnis, wenn es zu Fehlhandlungen kommt. Auch finde ich diese PDL ungeeignet, sonst würde sie solche Handlungen von ungelernten Kräften absolut ablehnen.

Ebenfalls werden Angehörige nicht damit einverstanden sein, wenn sie erfahren, dass eine nicht examinierte Altenpflegerin Dinge an ihren Lieben vornimmt zu der sie nicht berechtigt ist, und das mit vollem Recht.

Es ist aber Gang und Gebe. Meine Leihbude hat mich gefeuert, weil ich mich geweigert habe, mit der Begründung ".... das ist im med. Bereich aber so".

das passiert sicher nur auf anweisung der pflegedienstleitung.. die schlechter qualifizierte und damit auch mieser bezahlte kraft wird aber voll abgerechnet - klar, das ist oft nicht rechtens.

körperverletzung wäre es, wenn was schief gehen würde. die pflegedienste haben heute kaum noch eine auswahl an persona. gut qualifizierte kräfte sind rar gesät.. doch das kommt auch öfter in krankenhäusern vor (ist in meiner region zumindest so)

also sagen wir eine APH tut all das, was sie ja rein rechtlich gesehen nicht machen darf und der MDK kommt, macht die Prüfung und sieht, dass sie s.c. spritzt, Medis stellt usw usw, was kann der MDK dann machen?

@Feelidae

wenn keine ausnahmegenehmigungen vorliegen, wirds unbequem für die pflegedienstleitung, auf jeden fall

@snugata

Nur für die PDL? Oder betrifft das den ganzen Pflegedienst? Also könnte der MDK den PD schließen lassen?

@Feelidae

in erster linie gehts an die pdl.

bei einer schliessung müßten andere dinge gravierend im argen liegen. oder es müssten sich sehr viele vergehen ansammeln bzw. vorher schon beanstandete missstände nicht in ordnung gebracht worden sein.

ganz so pauschal lässt sich das alles nicht so sagen

@snugata

Ich danke dir für deine Antworten :-)

Hast uns für's Erste beruhigen können :-D

@Feelidae

schaut in die betriebszulassung - dort stehen die dinge drin, die ihr wissen müsst.

setzt die frage nochmal rein und wartet bis zum wochenende. da kommen immer noch ein paar fachleute zusammen, mit denen ihr das datailierter besprechen könnt.

dann drück ich euch mal fest die daumen und wünsch euch ein schönes weihnachtsfest :)

In dem Moment wären beide dran: Die APH weil sie weiß das sie es nicht darf und trotzdem macht, die PDL weil sie es zulässt. Die APH sollte es also zumindest nicht machen wenn der MDK da ist. Es gibt sonder Regelungen, wenn z.B. in der Personalakte vermerkt ist das die AHP dazu angelernt wurde und von wem sie angelernt wurde. Anlernen darf sie nur eine Fachkraft und auch nur für Subkutane Infusionen und für Insulin Spritzen! Intravenös darf grundsätzlich keine AHP machen (auch nicht dazu angelernt werden!).

Das ist illegal. Strafbarist, wenn ein Fehler passiert. Das hat dann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen (Geldstrafe, evtl. Freiheitsstrafe), sondern hat auch zivilrechtliche Folgen. Denn keine Berufshaftpflichtversicherung wird in so einem Fall einspringen, weil die Pflegehelferin Arbeiten verrichtet hat, die sie nicht durfte. Ich arbeite in einer Zeitarbeitsfirma und hatte einen Rießenanschieß von der Zweigstellenniederlassungsleiterin kassiert, weil ich mich weigerte, unter enormen Zeitdruck (14 Patienten innerhalb von 6 Stunden) mit Grundpflege und BEHANDLUNGSPFLEGE (Medis stellen, Spritzen, Wundversorgung) zu machen. Ich hielt dies für ein Mißverständnis und sprach die Personaldisponentin nochmals darauf hin. Diese meinte "..... das ist halt im ambulanten Dienst so, dass das so gemacht wird". Ich entgegnete ihr wütend: "Ich lasse mich aber nicht einsperren.". Ich habe mich dann nochmals beim MDK informiert. Der wollte unbedingt Name und Anschrift der Zeitarbeitsfirma. Ich versprach den Name der Leihbude und des Pflegedienstes zu nennen, sobald ich die Firma verlassen habe. So was lass ich mir nicht bieten und so was solltest auch du dir nicht bieten lassen. DENN: Dein Leben ist zerstört. Du bist vorbestraft und hat Schadensersatzzahlungen zu leisten Das steht fest. Ob der Pflegedienst oder die Leihbude geschlossen wird, ist zweitrangig.

in der ambulanten Pflege (Pflegedienst) gibt es erstmal weniger geld für den Pflegedienst, da er sich wahrscheinlich verplfichtet hat, diese leisungen von einer Fachkraft durchhführen zu lassen. die Pflegehelferin muss nicht angst haben, belangt zu werden, das ist nur Problem der Leitung, dies dieses anordnet.

Quatsch. Ich habe mich beim MDK informiert. Die Pflegehelferin ist dran. Strafrechtlich und zivilrechtlich. Es ist keine Arbeitsverweigerung solche ARbeiten zu verweigern. Es gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer weder sich noch andere in Gefahr bring. Da gehört nunmal dazu, dass er keine Arbeiten ausführen darf, die vom Gesetz her verboten sind. Sonst bräuchten wir auch keine examinierte Kräfte.