Pflegeheim haftbar machen?

2 Antworten

Hey,

wir Pflegekräfte können nur Sturzprohylaxe durchführen, das heißt auf Sicheres Schuhwerk achten, Stolperfallen/Gefahrenquellen vorbeugen und zeitnah entfernen, ausreichendes Lichtverhältniss, Hilfsmittel (z.b. Rollator, Rollstuhl, Gehstock), usw.

Dazu müssen wir noch ein Sturzberatungsgespräch mit dem Bew. führen. Dabei werden viele Punkte mit dem Bew. besprochen.

Nun wenn der Bew. jedoch sein Hilfmittel vergisst z.b. und die PK bei einem anderen Bewohner ist und es dadurch nicht mitbekommt und dann dieser Bew. stürzt welcher seine Hilfmittel vergessen hat, dann kann man die PK, bzw. das Heim dafür nicht verantwortlich machen. Denn der Bew. hat bei dem Sturzberatungsgespräch das Formular welches mit ihm besprochen wurde auch unterzeichnet, d.h. er kennt die Risikofaktoren für einen Sturz, und wie er sich davor schützen kann.

Natürlich wenn wir sowas sehen/mitbekommen, sprechen wir den Bew. sofort an und holen sein Hilfsmittel.

In deinem Fall schreibst du : " Der Patient verlässt das nicht verschlossene heim mit Hausschuhe im tiefsten winter ohne das Personal es mit bekommt?!"

Meiner Meinung nach darf jeder Bew. das Heim verlassen wann er will, da wir Pk seine Freiheit nicht beschränken/entziehen dürfen, ohne richterlichen Beschluss und/oder Außnahmen.

Wenn es jetzt z.b. Nacht ist, 2 PK für sagen wir 84 bew. zuständig/verantworlich sind, und da dann ein bew. mit Hausschuhe und Nachhemd das Heim verlässt, trifft es oft zu das diese PK es nicht mitbekommen. Wenn sie es bemerken und der Bew. nicht auffindbar im heim ist, wird umgehend die Polizei informiert. Welche dann nach der/m "vermissten" Bewohnerin/er schaut. Und wenn sie diesen gefunden haben auch zurück bringen.

Und aufgrund des Personalmangels usw. kann es manchmal, bzw. auch öfters vorkommen das manche Bew. das Heim verlassen ohne das die PK es mitbekommt.

Da würde ich mal ne Anzeige wegen unzerlassener Hilfeleistung, verletzung der Aufsichtspflicht machen