Pflegedienst, Patiententransport, Behindertenparkplatz, Sondergenehmigung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Patient Gehbehindert ist, hat er ja auch einen Behindertenausweis. Den legst du an die Frontscheibe und schon darfst du auf dem Behindertenpatkplatz ganz legal Parken.

Der Behindertenausweis berechtigt regelmäßig nicht zu Nutzung eines Behindertenparkplatz dazu gibt es extra eine personenbezogenen Behindertenparkausweis den man aber nur unter ganz bestimmtem Umständen bekommt, in der Regel wenn man das Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis hat.

Nein es gibt da keine Ausnahmegenehmigung für das Transportunternehmen oder den Pflegedienst, das würde in meinen Augen auch dem Sinn von Behindertenparkplätzen widersprechen. Meine Lebenserfahrung sagt mir das so eine Ausnahmegenehmigung sehr schnell Missbraucht würde, den wenn man sie schon mal hat warum nicht beim Einkaufen das Fahrzeug mal kurz auf dem Behindertenparkplatz abstellen es ist ja so einfach. Das mag jetzt nicht für dich gelten aber frag dich mal selber ob auch all deine Kollegen so eine Ausnahmegenehmigung nicht auch mal missbräuchlich nutzen würden. Wenn ihr einen Menschen mit Schwerbehinderung transportiert der einen Behindertenparkausweis Besitz dürft ihr diesen Ausweis nutzen sofern es um den Transport des Ausweisinhabers geht.

Meines Wissens nach werden diese Parkausweise für Behindertenparkplätze nur personen- bezogen ausgestellt. Die Parkberechtigung müsste also speziell auf eine (berechtigte) Person ausgestellt. sein. ich glaube kaum, dass es hier eine "pauschale Parkberechtigung" (Sondergenehmigung) gibt.

besprich das mit deinem chef....