Penicillin - Im Beipackzettel steht nichts von Alkohol

5 Antworten

Die Antworten bis jetzt sind ja ziemlich dürftig und im Falle von wernilein sogar falsch! Falls es wechselwirkungen mit anderen Substanzen gibt, sind Pharmazeutische Unternehmen verpflichtet, diese in den entsprechenden Beipackzetteln aufzuführen. Egal ob man davon ausgeht, dass das 'keiner Beschreibung bedarf'.

Bei Antibiotika und Alkohol sieht es übrigens wie folgt aus:

"Antibiotika und Alkohol

In der Bevölkerung ist die Annahme weit verbreitet, dass Alkoholgenuss besonders während der Behandlung mit Antibiotika heikel ist. Für eine generelle Vorsicht bei allen Antibiotika gibt es aber keinen Grund. Zwar können einige nicht mehr in Gebrauch befindliche Cephalosporine wie Cefamandol sowie Ketoconazol, Griseofulvin und Metronidazol einen Disulfiram-Effekt hervorrufen; für andere Antibiotika und Chemotherapeutika sind aber keine Wechselwirkungen mit Ethanol beschrieben."

(Quelle: Pharmazeutische Zeitung 01/2004, http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=26198)

Also keine Sorge, ein Gläßchen Sekt wird dir schon nicht schaden. Allerdings sollte man bedenken, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem man Antibiotok konsumiert, der Körper bereits durch eine Krankheit geschwächt ist und zuviel, oder regelmäßig konsumierter Alkohol zusätzlichen Schaden anrichtet.

wenn du penicilin nimmst, bist du krank bwz. dein körper angeschalgen, da solltest du keinen alkohol trinken, auch wenn nichts im beipackzettel steht.

Alles klar, danke.

In deinem Führerschein steht ja auch nicht, dass die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h beträgt. Heißt das vielleicht, dass du etwas schneller fahren darfst?

Nein, würde das AB unwirksam machen !

Medikament und Alkohol bedarf keiner beschreibung.Das weiss man.