Patienteneigentum versehentlich beschädigt Krankenhaus - wer haftet?

7 Antworten

Es haftet eindeutig der Arbeitgeber.

Selbst wenn eine mittlere/normale Fahrlässigkeit vorliegen sollte kann man - im Gegesatz zur Aussage von @Nemesis - davon ausgehen, dass man nicht mal eine Teilhaftung trägt. Bei einer Mithaftung müssen neben dem Grad der Fahrlässigkeit nämlich weitere Kriterien berücksichtigt werden, nämlich u.a. Einkommen im Verhältnis zur Schadenshöhe, Unterweisungs- und Kontrollmaßnahmen des Arbeitgebers usw. Bei einem AZUBI sind daher die Hürden für eine MIthaftung deutlich höher gesetzt als bei einem ausgelernten, langjährigen Mitarbeiter mit entsprechend höherem Gehalt.

Wenn es versehentlich passiert ist, haftet der Arbeitgeber.

Der schaden ist währen Deines Arbeitsverhältnisses passiert und nicht vorsätzlich, für sowas ist Dein Arbeitgeber zuständig, denn Du bist sein Erfüllungsgehilfe. Abgesehen davon bis du als Azubi erst recht nicht haftbar zu machen. Das Krankenhaus ist dagegen versichert und wenn nicht, dann müssen die das selbst zahlen.

Meldung an die PDL. Dann nimmt alles seinen Weg. Das KH haftet.

Du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben, dort steht bestimmt wie so etwas geregelt wird. Ansonsten hat man eine eigene Versicherung.