Notarzt bei Sturz im Nachtdienst kein Notfall kosten trägt wer?

4 Antworten

Du hast das Richtige getan, indem Du Dir Hilfe in einer Situation geholt hast, die Du alleine nicht bewältigen konntest.

In meinen Augen muß die Kosten für den Einsatz Dein Arbeitgeber tragen, wenn er nicht dafür gesorgt hat, daß Du kurzfristig einen Kollegen oder eine Kollegin holen konntest.

Falls Du tatsächlich in Regress genommen werden solltest, ist ein Gang zum Anwalt ratsam.

Giwalato

Genau, wenn der Arbeitgeber nicht dafür sorgt, daß eine 2. Kraft herbeigerufen werden kann, hat er ggf. die Kosten zu tragen. Was sollst Du denn sonst machen?

Ich bezweifele, das ein Nachtdienst in einer Einrichtung wie Deiner durch eine Einzelperson den gesetzlichen Vorschriften entspricht - man stelle sich vor, es bricht ein Feuer aus oder ein anderer Notfall tritt ein, der eine Evakuierung aller Bewohner nach sich zieht.........

cheerio

Wend Dich an Deinen AG, Du hättest ja keine Möglichkeit, einen Kollegen zu rufen und natürlich könnte man die Pflegepersonal nicht bis zum Morgen stundenlang auf dem Boden sitzen lassen.

Fur so was sollte es immer einen Springer/ eine Notfallhilfe geben.

Immer der Auftraggeber muß zahlen in demfall du weil du ihn Angeruffen/Besterllt hast