Nachzahlung obligatorische Anschlussversicherung Krankenkasse?

Hallo,

wurde die neue Krankenkasse (KK) innerhalb von 14 Tagen nach dem 25. Geburtstag gewählt?

Hat die Hochschule in dieser Frist eine Bescheinigung der neuen KK erhalten?

Gruß

RHW

Ja und ja. Ich frage mich eben ob ich nach automatischem Austritt aus der FV der alten KK hätte kündigen müssen und daher nun doch noch Beiträge nachträglich zahlen muss.

3 Antworten

Die Familienversicherung für Studenten endet mit dem 25. LJ und du wirst dann in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) versichert. Du hast dein Wahlrecht ausgeübt und eine andere Krankenkasse gewählt.

Deinen Frust kann ich verstehen. Da ist ja einiges schief gelaufen. Offenbar weiß die neue Krankenkasse nicht, dass du noch Studentin bist und dich als freiwillig Versicherte geführt - mit dem Höchstbeitrag von ca. 800 € monatlich.

Die Widerspruchsfrist für einen Bescheid beträgt 1 Monat.

Wenn du sofort reagiert hast, dürfte es noch nicht zu spät sein, die Versicherung rückwirkend auf die KVdS (Krankenversicherung der Studenten) umzustellen. Ich hoffe, du hast eine aktuelle Studienbescheinigung beigelegt.

Dann zahlst du ca. 100 € monatlich.

Oder hast du dich von der Versicherungspflicht der Studenten befreien lassen und dich für eine private Versicherung entschieden?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für deine Antwort! Nein ich bin nicht privat versichert. Ich bin seit meinem Geburtstag bei einer anderen Krankenkasse versichert die ich aufgrund des günstigeren Tarifs gewählt habe. Mir war nicht bewusst das ich bei der Krankenkasse bei der ich Familienversichert war Nachweise dafür vorlegen muss, dass ich nun eine neue Versicherung habe , bis ich das Schreiben mit der Nachzahlung erhalten habe..

@LisaL841

Wenn die Familienversicherung endet, kannst du deine KK frei wählen. Dies hast du offensichtlich getan.

Die neue Krankenkasse informiert deine „alte“ Krankenkasse (bei der du familienversichert warst) im Rahmen des Meldeverfahrens über den Wechsel.

Dies ist wohl nicht geschehen, so dass deine alte KK die Versicherung auf eine eigene Mitgliedschaft umgestellt hat. Ich verstehe nur nicht, warum sie dich nicht in der KVdS versichert hat - sie weiß doch, dass du studierst.

Lass dir von deiner jetzigen KK eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen und schicke diese an deine alte KK. Da es keine Doppelversicherung in der GKV gibt, wird sich das schnell aufklären lassen.

Am besten, du rufst morgen beide Krankenkassen an und klärst das Problem.

@okieh56

Ja mach ich so. Vielen Dank für die Antwort ❤️

Hallo,

wenn die Frist für die Kassenwahl und die Meldung an die Hochschule fristgerecht gemacht wurden bzw. eingegangen sind, ist der Kassenwechsel verbindlich erfolgt.

Bei der neuen Krankenkasse nachfragen, wann und an wen genau die elektronische Meldung an die Vorkasse erfolgt ist. Es kommt häufiger vor, dass beim Kassenwechsel nicht der komplette und korrekte Name der bisherigen Krankenkasse angegeben oder erfasst wurde. Dann hat die bisherige Kasse keine Info der neuen Kasse erhalten und es kommt zu solch unerfreulichen Dingen.

Die neue Kasse unterstützt gern bei der Lösung des Problems.

Tipp: wenn nach der Krankenkasse gefragt wird, immer den ganz genauen Namen angeben ("AOK" oder "IKK" ist nicht exakt!).

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hattest Du das gut, so ein Glück hatte ich nie.

Zu diesen Beträgen kommen die Zinsen, derzeit rd. 6%.

Und keine Nachweise, das kann Dein Berater/Makler so nicht gesagt haben. Studies werden doch gesponsert, und ich fürchte, da hat sich jemand verzockt und denen das nicht gesagt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich denke, Sie ist nicht privat versichert

@okieh56

Dazu hätte sie sich ja von der Versicherungspflicht befreien lassen müssen, um sich privat zu versichern.