Nachzahlung bei der Krankenkasse trotz Wechsel?

3 Antworten

Wenn ein Krankenkassenwechsel stattfindet, kann man das nur, indem man eine Kündigungsbestätigung hat. Ohne diese darf eine gesetzliche Krankenkasse keinen aufnehmen und auch die privaten verlangen einen Nachweis, dass und wie langen man wo versichert war.

Es mag Zufall sein, unterstellen sie bitte keine Böswilligkeit.

Und die Nachzahlung war für die Dame nur erforderlich, wenn sie noch nicht anderweitig versichert war. Sonst sollte sie sich an ihre neue Kasse wenden und um Hilfe bitten.

Dieser Frau hat niemand geholfen...sie hat die 3000 eu bezahlt obwohl sie schon woanders versichert war...leider konnte sie der KK nicht beweisen dass sie die Unterlagen in den Postkasten direkt am KK Haus geworfen hat...   

Normalerweise kann man die Kasse nur wechseln, wenn man die Abmeldebestätigung der alten Kasse der neuen vorlegt. 

Es müsste also ein Schriftstück dazu vorliegen. 

Vielleicht kann Dein Freund also Hilfe von der jetzigen Kasse bekommen. 

Viel Glück

ja, eben der Mann hat jetzt als Beweis der KK die Kopie der 
Abmeldebestätigung geschickt, das müsste reichen oder ?

@Galla53

Wenn schon ein Misstrauen gegen die alte Kasse herrscht, die Bescheinigung am besten noch faxen und Faxprotokoll aufheben. Damit es hinterher nicht noch heißt, sie hätten das nicht erhalten. 

wie konnte denn die neue Kasse eine Mitgliedschaft herstellen, ohne eine Kündigungsbestätigung der alten Kasse zu haben? das ist gesetzlich so vorgeschrieben.

nach meiner Meinung in beiden Fällen stimmt etwas nicht mit der KK , weil Unterlagen verschwunden sind ... der Mann hat die Abmeldebestätigung , hoffentlich reicht es.

-> aber die Frau hat 3000 bezahlt , weil sie nicht wusste dass die Abmeldebestätigung reichen kann... 

(ob man das Geld zurück verlangen könnte ? ich versuche der Frau zu helfen))

    

@Galla53

was meinst du denn mit Abmeldebestätigung? wenn das nur die Meldung des Arbeitgebers ist, dann hat diese keinen Wert. die Kündigungsbestätigung ist für den Kassenwechsel maßgebend. und wenn man eine Kündigung einreicht und keine Bestätigung erhält, dann hätte man nach 14 Tagen nachhaken sollen, denn die Kasse darf sich nur 14 Tage Zeit lassen für eine Kündigungsbestätigung.

wenn man sich selbst darum aber nicht kümmert und dann einfach unerlaubt wechselt, dann gibt es natürlich im Nachhinein Probleme.

wenn er nur ein Schreiben von der Krankenkasse hat, dass die Mitgliedschaft ungeklärt ist und aktuell nicht fortbestand, dann ist das noch keine Kündigungsbestätigung, sondern lediglich eine Mitteilung, dass die Leistungen ruhen, weil die Mitgliedschaft ungeklärt ist.

@eulig

mich interessiert der Fall der Frau - es war ein Wechsel von Gesetzlichen zu Privaten KK - 

obwohl sie persönlich bei der Gesetzlichen es zu klären versucht hatte , musste sie die 3000 bezahlen (nur weil die Unterlagen verschwunden sind)...und obwohl sie lückenlos versichert war. 

@Galla53

der Wechsel von der GKV in die PKV unterliegt besonderen Regeln. man muus zunächst kündigen, wie jeder andere auch (unter Berücksichtigung). oder ggf. sich von der Versicherungspflicht befreien lassen (je nachdem welcher Fall vorliegt). bevor die Mitgliedschaft in der GKV zu Ende ist, muss der GKV von der PKV eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass dort ab Zeitpunkt x nahtlos eine private Krankenversicherung anschließt. erst dann gilt der Kassenwechsel als vollzogen.

diese Regelung gilt auch für bei der GKV freiwillig versicherte Personen, die von GKV zu einer anderen GKV wechseln.