Nachträgliches Attest vom ÄBD?
Halll leute,
Ich bin 17 und hätte am Montag die Hausarbeit für die Abschlusspräsentation (mündliche Prüfung abgeben müssen), da ich krank war hab ich bis mittwoch ein Attest bekommen. Donnerstag, freitag ging es mir auch nich besser aber ich war nicht beim Arzt.... was soll ich jetzt tun? Kann der ÄBD mir nachträglich für gestern und vorgestern eins geben oder komme ich an keins mehr und falle jetzt durch die Prüfung? Danke für alle antworten.
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
6 Antworten
Soweit ich weiss, können Hausärzte für max. 1 Tag rückwirkend krank schreiben. So macht es meine Ärztin, aber das ist eine reine Kulanz. Soweit ich weiß, darf der ÄBD auch nur für den aktuellen Tag krank schreiben. War da mal an einem Sonntag und es war klar das ich die ganze Woche ausfallen würde. Sie meinten dann, sie können mich nur für Sonntag krank schreiben und ich müsste dann Montag zu meinem Hausarzt um mir da die Krankschreibung für die Woche zu holen. Ich bin mir daher sicher, das du weder bei deinem Hausarzt noch bei ÄBD eine mehrtägige rückwirkende Krankschreibung erhältst.
Gehe mal zur Schule und pflastere die Leute nicht mit Attesten zu. Deine Prüfung hängt am Seidenen Faden.
Wie haben Samstag und ich war krank. Aber kopf hoch
Dann Montag in die Schule und Weekend ausruhen
Der ärztliche Bereitshaftsdienst darf dir natürlich kein rückwirkendes Attest ausstellen. Wenn überhaupt, dann könnte dir nur der Arzt ein weiteres Attest ausstellen, der dir auch das erste Attest ausgestellt hat. Allerdings wirst du ihn heute wohl kaum erreichen und am Montag ist die Dreitagesfrist bereits deutlich überschritten.
Daher wirst du Pech haben.
der ärztliche Bereitschaftsdienst schreibt nicht krank
das macht nur der Hausarzt ...
Nein, Ärzte dürfen nicht mehr als 2 Tage rückwirkend Krank schreiben.
Doch, der gewöhnliche Hausarzt darf maximal 3 Tage rückwirkend ausstellen, hatte ich schon öfter
- Dein Hausarzt spielt mit seiner Krankenkassenzulassung
- Wieso hast du so was schon öfters?
Du scheinst es mit deinen Pflichten nicht sonderlich ernst zu nehmen. diesmal könnte der Schuss voll ins Schwarze treffen. Die Schule wird ihre Schlüsse aus dem ganzen ziehen.
1. Wenn ich Samstag krank bin, hol ich mir meistens Montag das Attest 2. Man brauch nicht immer am 1. Tag ein attest, wenn ich dann paar tage spätee hingehe kriege ich direkt für die tage vorher.
Wenn ich Samstag krank bin, hol ich mir meistens Montag das Attest
Samstag ist auch kein Schultag. Hättest du Samstag Schule oder müsstest zur Arbeit, müsstest du schon für den Samstag eine Krankmeldung haben.
1. Tag ein attest, wenn ich dann paar tage spätee hingehe kriege ich direkt für die tage vorher.
Wie gesagt- dies ist nicht erlaubt, sondern es wäre eine reine Ausnahme.
Ab dem 3. Krankheitstag ist ein Attest notwendig- Tag 1&2 reicht eine Entschuldigung der Eltern/ab 18 eine eigene,handschriftliche Entschuldigung.
Wenn der Arzt also öfters so einen Blödsinn macht, wird er bald Ärger bekommen.
Du hättest Donnerstag zum Hausarzt gehen müssen, anstatt das schleifen zu lassen.
Du wirst also 2 unentschuldigte Tage haben und deine Prüfung dürfte auch hinüber sein.
1. Habe einen Nebenjob 2. Sollte ich ein Attest für gestern kriegen (hätte gestern abend arbeiten müssen und Ärzte haben geschlossen) dann wäre alles wieder in Ordnung
Dir war am Donnerstag schon klar, dass du noch nicht fit bist, also hättest du am Donnerstag schon zum Arzt gehen müssen.
Laut der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) der deutschen Krankenkassen sollen Ärzte Arbeitnehmer eigentlich gar nicht rückwirkend krankschreiben, um einen Missbrauch des Systems zu verhindern. Grundsätzlich ist eine Rückdatierung der Krankschreibung jedoch in Ausnahmefällen möglich. Der Arzt muss auf jeden Fall gewissenhaft prüfen, ob der Patient auch schon am vorherigen Tag oder sogar noch länger davor krankgewesen sein kann. Deshalb kann Sie der Arzt maximal bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben.
Dein Arzt wird wohl am Montag kaum noch feststellen können, ob du ab Donnerstag fit warst oder nicht.
dürfen nicht mehr als 2 Tage
*3
In absoluten Ausnahmefällen
Kein Arzt darf mehr als 24 Stunden rückwirkend ein Attest ausstellen, wenn du nicht da warst.
Doch, der gewöhnliche Hausarzt darf maximal 3 Tage rückwirkend ausstellen, hatte ich schon öfter.
Der Gesetzgeber schreibt dazu: " ... nur ausnahmsweise und nach gewissenhafter Prüfung nur bis zu drei Tagen zulässig." Die juristischen Kommentare sagen dazu, dass ein rückwirkendes Attest nicht ausgestellt werden darf, wenn der begründende Sachverhalt alleine auf den Angaben des Patienten beruht, objektiv aber nicht nachzuvollziehen ist.
Danke für die Antwort. Bei meinem Hausarzt habe ich schon 2 tage Rückläufig atteste bekommen. Beim ÄBD bin ich mir unsicher aber scheinbar nur für den Tag.