nach einer Op. kann mein Arbeitgeber mich kündigen?
Hi, ich arbeite als studentische Hilfe seit 6 Jahre in Pflegedienst. Ich wurde wegen M. Bechterew in Hüftgelenk operiert, und war 6Wochen krank geschrieben. es steht noch zweite Op. vor Ich habe den Arbeitgeber von anfang an informiert. kann er meinen unbefristeten Arbeitvertrag kündigen? obwohl ich Niemanden über Op. außer dem Boss erzählte, wurde über meiner Op. in der Arbeitsbesprechung gesprochen und sogar protokolliert !hat mein Vorarbeiter Recht die Kollgen/in zu benachritgen? jetzt wissen alle Bescheid über meine Op. sogar auch unsere Patienten!!! ist das keine Datenschutzverletzung? Danke
3 Antworten
Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):
- Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".
- Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
kopiert =P
Na und,aber mit Quellenangabe,als wo ist das Problem?
gibs kein problem =)
Natürlich darf Dein Arbeitgeber Dir nicht kündigen und hat Schweigepflicht gegenüber Deinen Kollegen. Der kann Dir gar nichts, menno. Hauptsache immer schön die Krankenmeldungen abgegeben. Sofort zur Berufsgenossenschaft, Anwalt etc. Am besten ist, klärst das erst einmal mit Deiner Krankenkasse.
ich kanns dir nicht genau sagen aber ich glaube das ist ne Datenschutzverletzung kommt drauf an wie er es gesagt hat
ich glaube es ist nur erlaubt zu sagen das du krank bist informier dich am besten nochmal genauer per google oder so
Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam. http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuchKuendigungKrankheitsbedingt.html