Muss man bei der Physiotherapie immer einen Eigenanteil zahlen?

5 Antworten

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Generell muß immer eine Gebühr bezahlt werden, es sei denn, der Patient ist befreit. Befreiung muß bei der Kasse beantragt werden und wird gewährt, wenn 1 (chronisch krank) oder 2 Prozent des Jahreseinkommens für Rezeptgebühren bezahlt wurden. Die Gebühren für Massage oder Krankengymnastik setzen sich aus 10.- Praxisgebür und eine prozentuale Zuzahlung zusammen. Sie werden bei jeder Verordnung fällig.Verrechnung mit Behandlungen (nur 4 Beh. bekommen aber 6 unterschreiben und nichts zuzahlen) sind unzulässig. Eine Praxis, die sich auf solche und ähnliche Deals einlässt, ist nicht seriös. Die 6 Behandlungen werden ja nicht grundlos in eben dieser Menge verordnet.Allerdings kann man sich weitere Behandlungen privat dazukaufen. Der Preis ist dann Verhandlungssache.

Danke für diese ausführliche Antwort.

genauso ist es ...allerdings ist es eine Rezeptgebühr von 10 Euro und kein Praxisgebühr (nicht dass das wieder Verwirrung stiftet und jemand denkt er bezahlt dann quasi zweimal Praxisgebühr - kenn ich immer aus der Praxis,denn da verstehen die Patienten oft auch nicht dieses bezahlungssystem)! Also: 10 Euro Rezeptgebühr + prozentualer Eigenanteil für die Behandlungen...im Schnitt insgesamt zw. 10+ (5-14 Euro) pro Rezept, es sei denn es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor, man ist unter 18 Jahren oder hat ein BG-Rezept (weils ein Arbeisunfall war)!

Praxisgebühr muß dafür nicht extra gezahlt werden..eine Zuzahlung ist nur erforderlich wenn Du nicht generell von Zuzahlungen befreit bist und die Summe hält sich in Grenzen

Wenn du eine Überweisung hast dann brauchst du nichts zu zahlen.

Angenommen, du hast eine Überweisung vom "Hausazt" bekommen, für eine Massage a 6x , allerdings ohne Fango und du möchtest "Fangoniert" werden, dann kann man bei den meisten Psyhiotherepien es untereinander ausmachen das du Fango bekommst indem du etwas dazu casht oder einfach 2 Termine oder einen entfernst. Dadurch werden die Behandlungskosten "Intern" geregelt.

Wo hast du die weisheit her? Man muss grundsätzlich immer 10 Euro Rezeptgebühr bezahlen plus die Prozentuale Beteiligung für die Behandlungen. Ohne Zuzahlung gibt es nur ,wenn man zuzahlungsbefreit (mit der KK regeln) ist oder wenn man z. B. ein BG-Rezept hat (also Auslöser war ein Arbeitsunfall oder so)...aber ansonsten musst du immer deinen Eigenanteil plus 10 Euro Rezeptgebühr abtreten - das hat auch nichts mit den 10 Eur Praxisgebühr zu tun.

die praxisgebühr zahlst du einmal im vierteljahr, dann bekommst du eine verschreibung, und darauf entfällt dann eine zuzahlung, es sei den du oder deine eltern sind davon befreit... fg compaql

Entweder die 10€ oder eine Überweisung.

das gilt für eine andere Arztpraxis,aber nicht für Physiotherapie!