Muss ich das Pflegeheim für meinen Mann bezahlen?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

eine wirklich vernünftige antwort kann dir nur die krankenkasse geben oder eine beratungsstelle für solche fragen...

eine beratungsstelle kannst du bestimmt über die caritas oder diakonie erfahren...

wir wissen doch nicht, wie dein mann und du versicherungstechnisch abgesichert seid - wie ihr aonst finanziell dasteht und jeder fall liegt anders... lg

Mag absurd klingen, was ich hier mitteile. Ist aber eine Tatsache. Ein ehem. Unternehmensberater, verheiratet, zwei Kinder wurde zu einem Pflegefall. Ein wunderschönes Haus mit Garten bauten sich die Eheleute. Nun stand die Frau mit ihren zwei Kindern vor dem Nichts. Sie war nicht berufstätig und das Haus nicht abbezahlt. Der Betroffene 42 Jahre alt. Die Krankenkasse hat sich aufgrund des vorhandenen Vermögens geweigert, die Pflegekosten zu übernehmen. Der Ehefrau vorgeschlagen, das Haus zu verkaufen damit genügend Mittel für die Pflege zur Verfügung stehen. Die Frau liess sich beraten. Ihr wurde folgender Vorschlag gemacht. Lassen sie sich von ihrem Ehemann scheiden. Das hat sie dann auch schweren Herzens gemacht, machen müssen, um ihr Vermögen zu retten. Sie besucht Tag für Tag und das schon seit Jahren ihren voll pflegebedürftigen Mann, der weder sprechen, noch sich bewegen kann. Nach erfolgter Scheidung musste dann die Krankenkasse die Pflegekosten übernehmen. Das soll keine Empfehlung von mir sein es auch so zu machen, nur ein Hinweis, wie man auch aus einer verzweifelten Lage noch etwas machen kann. Manchmal spielt das Leben verrückt.

Zunächst einmal werden die finanziellen Verhältnisse geprüft. Wenn Dein Mann in ein Pflegeheim eingewiesen werden muss, wird er pflegebedüftig sein und eine entsprechende Pflegestufe bekommen. Diese Summe wird dann auf jeden Fall für das Pflegeheim verwendet. Wenn Dein EInkommen zu niedrig ist, um Deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, wird vom Rest-Einkommen Deines Mannes noch Dein Unterhalt sichergestellt, bevor der Rest ebenfalls an das Pflegeheim geht. Kannst Du finanziell für Dich selbst sorgen, geht das gesamte Einkommen Deines Mannes, höchstwahrscheinlich, an das Pflegeheim. Reicht dieses Geld nicht, aus um Deinen Mann im Heim zu versorgen, wird geprüft, ob Du zuzahlen kannst. Ist das der Fall, wirst Du es müssen, wobei die Frei-/Grenzbeträge in diesen Fällen relativ hoch angelegt sind (nicht gleich den Existenzminimum). Hast Du die finanziellen Mittel nicht, tritt der Staat ein. Eine Scheidung ist völliger Unsinn, denn, wenn Du über ein entsprechendes Einkommen verfügen würdest, müsstest Du auch im Falle einer Scheidung Unterhalt leisten. Besprich Dich mit Deinem Arzt, informiere Dich bei der Krankenkasse/Pflegekasse und dem Heim. Dort wird man Dir kompetent und zuverlässig Auskunft geben, wie es weitergehen wird. Alles Gute.

Natürlich musst du dich nicht scheiden lassen. Wenn jemand pflegebedürftig wird, und in eine stationäre Pflege kommt, muss er in erster Linie mit seinem eigenen Vermögen und Einkommen aufkommen. Das ist allerdings in den aller wenigsten Fällen überhaupt möglich. Auch die Pflegeversicherung hat das NICHTS geändert. Die Rente deines Mannes sowie das Pflegegeld werden nicht ausreichen. Also zahlt die Differenz das Sozialamt. Dieses prüft nun, ob die Möglichkeit besteht, einen Teil der Kosten von unterhaltspflichtigen Verwandten wieder herein zu bekommen. Die Ehefrau und die Kinder der unterstützten Person werden aufgefordert, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Es soll natürlich nicht dazu führen, dass dieser Personenkreis nun selbst zum Sozialfall wird. Daher gelten "vernünftige" Freibeträge. So muss niemand aus seinem Einfamilienhaus ausziehen. Nach dem BGB wären sogar noch Enkel zum Unterhalt verpflichtet, diese werden in der Regel aber nicht mehr heran gezogen,

Übrigens würde eine Scheidung an der Situation nichts ändern. Die Unterhaltsverpflichtung endet ja nicht mit der Scheidung

Ja, leider wirst du das Pflegeheim für deinen Mann bezahlen müssen. Ich habe das bei meiner Mama erlebt. Es wird etwa so aussehen: Selbst in einer Kleinstadt können die Pflegeheimkosten gut 2.800 Euro im Monat betragen. Davon übernimmt die Pflegeversicherung, je nach Pflegestufe, bis zu 1.500 Euro. Auf dem Rest bleibt man hängen. Bevor die Sozialhilfe eingreift, muss man bedürftig sein, sprich: Das ganze Vermögen bis auf einen Schonbetrag von 2.600 Euro muss ausgegeben sein. Die Sozialhilfe wird aber nicht an euch direkt ausgezahlt, sondern an das Heim überwiesen. Dein Mann bekommt ein Taschengeld von etwa 96 Euro im Monat. Diese Informationen fand ich sehr hilfreich: http://www.kreis-mettmann.de/media/custom/4782481.PDF