Muss ich mich bei krankheit jeden tag melden ob ich wiederkomme am nÄchsten tag trotz krankmeldung?

12 Antworten

Krank geschrieben ist krank geschrieben.  Im Ruhefall heißt das Rechner am besten aus und sich nicht alle paar Minuten beim Arbeitgeber zu melden. Er ist darüber informiert wann du wieder kommst.  Freiwillig melden darfst du dich natürlich melden. Wenn er dir das aber vorher nicht mitgeteilt hat, dass er täglich eine Rückmeldung möchte,  dann verstehe ich seine Reaktion nicht. Gesetzlich wäre mir eine Pflicht sich täglich zu melden unbekannt. Das würde auch Burnout noch mehr fördern. 

"...mit gelben schein darf ich nicht arbeiten..."

Das stimmt so nicht. Man kann auch früher wieder gesund sein als auf dem gelben Schein angegeben. Aber das sollte man nur in Ausnahmefällen machen, wenn man wirklich wieder gesund ist. Und nicht, weil der Chef drängelt.

Es gibt keine Verpflichtung, sich bei Krankheit täglich im Betrieb zu melden. Du hast dem Chef mitgeteilt, wann du voraussichtlich wieder arbeiten kannst und darauf darf er sich zunächst verlassen.

Deine Verpflichtung wäre es, dich umgehend zu melden, falls die Krankheit länger dauert, als erwartet. Wenn du dich nicht meldest, kommst du eben so wie du es mitgeteilt hast weider zur Arbeit.

Während der Arbeitsunfähigkeit sollte man bestrebt sein, bald wieder gesund zu werden. Dazu gehört es unter Umständen auch, sich Ruhe zu gönnen und auch mal länger zu schlafen. Dem würde es widersprechen, wenn du eventuell extra aufstehen müsstest, um im Betrieb anzurufen.

Verstehe ich gerade nicht. Du warst beim Arzt und hast eine Krankmeldung oder hast du von dir aus beschlossen 2 Tage zu Hause zu bleiben? Im ersten Fall brauchst du dich nicht melden da der Zeitraum anegegeben ist. Du hättest dann nur am Mittwoch anrufen müssen und sagen das die Krankschreibung verlängert wurde.

Ich vermute aber du warst nicht beim Arzt und warst 2 Tage zu Hause. Das ist ja kein Problem da viele AG erst nach 3 Tagen was vom Arzt sehen wollen. In dem Fall hättest du dich wirklich melden können ob du wiederkommst oder nicht. Wobei die Angaben eh seltsam sind. Du hast dich am Dienstagfür 2 Tage krank gemeldet. Am Mittwoch also am Tag 2 beschwert sich dein Chef das du anrufen sollst ob du am Donnerstag kommst. Richtig?

Wenn du Di-Mi krank geschrieben bist 
Und am Mi. der Meinung bist es ist nicht besser geworden
Dann ruft man an und sagt, dass man am Do. nochmal zum Arzt geht.

Würde ja nix passieren wenn du dich nicht meldest und Do. dem Chef eine Ärztliche  Bescheinigung zukommen lässt.

Man macht es nur aus Kulanz damit der Chef den nächsten Arbeitstag planen kann.

Stell dir mal vor du hättest ein unternehmen und jemand meldet sich nicht
Du Planst dann um sicher zu sein jemanden ein
Und auf einmal steht dein Mitarbeiter am nächsten Tag da und kann arbeiten

Da entstehen unnötige kosten

Du musst dich am erstn Tag deiner Krankhit melden und am letzten Tag für den die Krankmeldung gild.

Am ersten Tag bescheidgeben das du krank bist und wenn du den krankenschein hast nochmal melden, wielange.

Am letzten Tag ob es dir besser geht und du wieder Arbeiten kommst oder ob du dich für länger krankschreiben lässt.

Bei dir lagen die Tage eben nur zusammen, da es nur 2 waren. Das entbindet dich aber nicht von deiner Informationspflicht.

und am letzten Tag für den die Krankmeldung gild

Wie kommst Du den da drauf?!?!

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber nicht am letzten Tag der Krankschreibung mitteilen, ob es im wieder besser geht und er wieder zur Arbeit kommt.

Er muss nur rechtzeitig die Folgebescheinigung vorlegen, wenn er noch nicht wieder gesund ist.

@Familiengerd

Und wie soll er das machen wenn er krank ist. Auch für Folgebescheinigung gelten die 3 Tage Zeit zur Einreichung(Postversand). Aber er muß dem AG ja bescheid geben das eine Vorliegt und er weiterhin krank ist, das erfolgt im normalfall am letzten Tag der Krankschreibung per Telefon, nachdem man beim Arzt war.

Auch wenn er wieder gesund ist und am nächsten Arbeitstag zur Arbeit erscheint hat er kurz bescheid zugeben damit sein AG ihn vernünftig mit einplanen kann. 

So ist das eigentlich im allgemeinen üblich.

@berlina76

Auch wenn er wieder gesund ist und am nächsten Arbeitstag zur Arbeit erscheint hat er kurz bescheid zugeben

Nein, eine solche Pflicht gibt es nicht; das kann der Arbeitnehmer aber machen (wäre vielleicht sogar "nett")!

Auch für Folgebescheinigung gelten die 3 Tage Zeit zur Einreichung(Postversand).

Eine solche Frist bezüglich des Postversands gibt es nicht. Das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG schreibt die Vorlage der Bescheinigung bei längerer Erkrankung spätestens nach dem 3. Tag vor; das hat aber nichts mit dem Postversand zu tun, da gelten nur die "üblichen" Postlaufzeiten.

Im Übrigen sprach ich von "rechtzeitig". Der Arbeitnehmer muss also, wenn er nicht schon vorher (rechtzeitig) eine Folgebescheinigung einreicht, spätestens am ersten Tag nach Ende der ersten Krankschreibung vor Arbeitsbeginn den Arbeitgeber entsprechend informieren - so, wie er es auch zu Beginn der ersten Krankschreibung tun musste, als er feststellte, dass er wegen Erkrankung nicht wird zur Arbeit kommen können.

Damit tut der Arbeitnehmer seinen Informations- und Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber entsprechend dem EntgFG Genüge!

So ist das eigentlich im allgemeinen üblich.

Das mag Deine subjektive Ansicht sein - mehr aber auch nicht.