Muß ich die Nachbearbeitung einer Zahnkrone bezahlen?

2 Antworten

Es kommt darauf an, wie du versichert bist. Eine Korrektur kann der Zahnarzt in jedem Fall durchführen.

Konstruktionsbedingter zeitlicher und instrumenteller Mehraufwand bei der Anfertigung hochwertiger, komplizierter Prothetik Aufwand usw.

Ich glaube nicht, daß dieser Zusatz die Korrektur der Krone betrifft, sondern die Herstellung der Krone. Denn Du hast völlig recht, die Korrektur, auch die im zahntechnischen Labor, darf Dir nicht berechnet werden.

Aber um ganz sicher zu gehen, rede mit Deinem Zahnarzt darüber. Er soll Dir die Rechnung erklären.