Muss ich die Fahrstunde trotz Krankschreibung wahrnehmen?

6 Antworten

Rechtlich kommt es drauf an was du unterschrieben hast. (Vertrag mit der Fahrschule)

Du hast doch bestimmt so einen Zettel wo all deine Fahrstunden draufstehen, die du gemacht hast und wo immer die Termine drauf eingetragen werden. Auf dem steht meistens dass du 2 tage früher Bescheid sagen musst um die Fahrstunde zu stornieren. Diese 2 Tage stehen auch im Vertrag. Du musst meistens jedoch nur 3/4 des Preises aller eingeplanten fahstunden zahlen und nicht den Vollpreis. Du musst zahlen, auch wenn du nichts dafür kannst. Der Fahrlehrer würde sonst verlust machen, weil er es nicht mehr schafft jemanden so kurzfristig in deinen Termin einzutragen.

Vielleicht kannst du die Fahrstunde ja doch noch besuchen, stornieren kannst du nicht mehr.

MfG

Hallo :)

wenn ich jetzt so argumentiere, dass ich die Fahrstunde nicht wahrnehmen kann da es sich ja um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheininigung handelt und ich dadurch nichts machen darf, was meiner Genesung im Wege steht komme ich um das Geld wahrscheinlich auch nicht drumherum oder?

ich kann das Problem der Fahrschule schon nachvollziehen bin nur leider noch Auszubildende und auf das Geld angewiesen. MFG

@Linie53235

Du kannst den Fahrlehrer wenn du willst nochmal nett und höflich darum bitten dass er dir die fahrstunden noch storniert. Du könntest ihm ja sagen dass du Auszubildende bist und das Geld brauchst. Wenn er ein Ehrenmann ist macht er bei dir noch eine Ausnahme. Wenn er absagt lass es einfach sein und bezahl diese 3/4 des Preises. Du willst jezt bestimmt nicht mit ihm diskutuieren und das gute Verhältniss zu ihm zerstören. Ein gutes Verhältnis mit dem Fahrlehrer spart dir viele Fahrstunden und viel Geld ein. Rechtlich gesehen hast leider du keine Wahl.


Wahrnehmen musst du die Fahrstunde nicht. Das macht ja auch keinen Sinn, wenn es dir nicht gut geht. Aber bezahlen musst du sie.

Dass die die erste Abmeldung so akzeptiert haben, war Kulanz.

Dann hättest du die Fahrstunde gestern schon absagen müssen.

Die Fahrschule ist ein Dienstleistungsunternehmen, du hast einen Termin gemacht und kannst ihn nicht halten, die Fahrschule kann den Termin nicht neu vergeben, weil zu kurzfristig- also mußt du dafür SChadensersatz leisten. Auch wenn du Krankheitsbedingt nicht kannst.

Du hast einfach zu spät absagen wollen. So kurzfristig kann die Fahrschule keinen Ersatz finden und hat somit einen Ausfall. Auf diesem Verlust wollen die natürlich nicht sitzen bleiben.

und das ist so auch rechtens? Ich bin ja immerhin krankgeschrieben von meinem Arzt aus und laut ihm nicht in der Lage zu arbeiten.

Bei vielen Fahrstunden ist das so, dass man wenn man die Fahrstunde nicht rechtzeitig absagt, den Betrag oder zumindest einen Teil davon zahlen muss.

Das ist normal.