Muss ich das bezahlen - RTW / krankenwagen?

4 Antworten

Hallo,

am besten von der Krankenkasse eine Bescheinigung mit allen Daten der Gesundheitskarte besorgen. Die Rechnung der Stadt zusammen mit der Kassenbescheinigung an den Absender zurücksenden und um direkte Abrechnung mit der Krankenkasse bitten. Wenn man von einem Arzt behandelt wurde und dieder die Notwendigkeit des Krankentransports bescheinigutm wird alles bis auf 10 Euro direkt mit der Krankenkasse abrechnet.

Wenn man beim Krankentransport keine Gesundheitskarte vorgelegt hat/vorlegen konnte, wird oft die Rechnung an eine falsche Krankenkasse geschickt, die dann die Bezahlung ablehnt.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hier stimmt so Einiges nicht.

bin seid der geraumen Zeit Arbeitssuchend. Und beziehe seither diese Soziale Versicherung um normal versichert zu sein.

Was bitte soll das bedeuten? Beziehst du Leistungen nach ALG1 oder ALG2? Nur dann werden auch die KV-Beiträge bezahlt. Ansonsten m,usst du die selbst zahlen als freiwillig gesetzlich Versicherter. Dazu hat dir die DAK in diesem Fall ganz sicher ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen.

Weshalb ich selbst den Notruf gewählt habe

Soweit ein ganz normaler Vorgang.

Ca 2 Wochen später bekam ich einen Brief von der Stadt, wegen des vorfalls und die Rechnung die bei 1.500 Euro liegt.

Hast du bei der Einlieferung im RTW oder im KKH nicht deine Versicherung genannt? Keine Karte dabei? Dann wäre das verständlich, denn die Leistungsträger können dann ja nicht wissen, wo du versichert bist.

Das Schreiben hab ich dann direkt zu meiner Versicherung gesendet

Korrekt.

Meine Frage : Die versicherung will, das ich den Beitrag bezahle um dann erst zu prüfen , ob sie dafür aufkommen.

Das klingt, als ob du im Notlagentarif versichert bist, weil du deine KV-Beiträge nicht gezahlt hast. Hier muss die KK zwar im Notfall leisten, prüft aber im Einzelfall, ob ein medizinischer Notfall überhaupt vorlag. Denn sonst muss sich der versicherte *vor* der Behandlung einen entsprechenden Schein von seiner KK holen, um die Abrechnung über die KK genehmigt zu bekommen.

Wende dich an deine KK mit der Frage nach deinem Versicherungsstatus.

Die versicherung will, das ich den Beitrag bezahle um dann erst zu prüfen , ob sie dafür aufkommen.

Was soll das heißen? Vorkasse der 1500€ und später evtl. erstattung? Wofür ist die rechnung überhaupt, Rettungsmittel, feuerwehreinsatz, krankenhauskosten?

Also im Schreiben steht von der Versicherung:

Ich solle 1.500 Euro bezahlen und dann wird geprüft OB mir das erstattet wird. Und nicht das es garantiert ist.

Von der Stadt die rechnung = Die Rechnung selbst ist fürn Rettungswagen und Notarzt.

@HayalBlue

Das ist alles sehr ungereimt. Normalerweise gibt man gleich beim Einsatz den Kostenträger (also die Krankenversicherung) an und bekommt höchstens als Privatpatient selbst eine Rechnung nach Hause. Die Krankenkasse sollte mal schriftlich begründen warum sie eine Vorleistung verlangt.

@MAB82

deswegen bin ich gerade überfragt und wende mich hier an euch (das Forum).

Es lag ein Notfall vor. Du wurdest dann auch behandelt und (ich vermute, dass sie Dich auch mit genommen haben.)

In diesem Fall wird entweder der Notarzt oder ein anderer behandelnder Arzt eine Bescheinigung ausstellen, in der bestätigt wird, dass der Transport notwendig war. Deine Krankenkasse wird dann die Kosten für den Transport erstatten. (Möglich ist eine geringe Kostenbeteiligung von z.B. 10 Euro, die Du zahlen müsstest. )

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Notfall vorlag (und das was Du oben geschrieben hast, ist ausreichend), erstattet die Krankenkasse die Kosten. (Nur wenn Du nicht mitfährst, ins Krankenhaus, weil es Dir schnell wieder besser geht, kann die Krankenkasse die Erstattung verweigern.)

Also wende Dich an Deine Krankenkasse und schicke ihnen die Rechnung.

Ich habe ihn ja die Rechnung gesendet von der Stadt.

die Versicherung sagt aber: ich solle die rechnung selber bezahlen, damit erst geprüft wird, ob es notwendig gewesen ist

von der DAK

@HayalBlue

Ich verstehe. Es ist so, dass gesetzlich Versicherte grundsätzlich nicht in Vorkasse gehen müssen. Und die DAK ist eine gesetzliche Krankenkasse.

Du solltest der Krankenkasse mitteilen, dass Du das Geld nicht hast und als gesetzlich Versicherter auch nicht in Vorkasse treten musst. Die Krankenkasse soll die Rechnung bezahlen.

@Hugito

Vielen dank :)