Muss ein Arzt mir einen Behandlungsbericht oder Diagnose ausstellen oder darf er auch verweigern?

6 Antworten

Wenn die Unterlagen dringend gebraucht werden, dann würde ich in der Praxis anrufen und nochmal dringend darum bitten, sie dem Hausarzt zuzuschicken.

Alternativ kannst du die Sachen auch in der Praxis abholen. Du hast das Recht, deine Patientenakte jederzeit unverzüglich einzusehen und Abschriften bzw. Kopien anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Anfallende Kosten (für Kopien und ggf. Porto) gehen zu deinen Lasten.


§ 630g BGB: "Einsichtnahme in die Patientenakte"


(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige,
ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.

(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.

Es ist also nicht zulässig, dass man dich vertröstet. Solltest du dennoch Probleme bekommen, würde ich mich an die Ärztekammer wenden. Die helfen dir dann.

wenn der neue arzt unterlagen braucht, fordert er sie direkt bei seinem kollegen an.. du musst das nicht für ihn tun.

Ja er schickt aber schon 3 Wochen lang nichts dem Hausarzt zu. 

@wanja50

jetzt hör auf, die beiden zu stalken und warte ab...

@Sansiverien

Drei Wochen sind zu lang. Insbesondere, wenn die Weiterbehandlung dadurch erschwert wird.

Er muss dir die Unterlagen geben, wenn du sie verlangst.

Er darf behandeln wen er will, also kann er dir die Behandlung verweigern.

Allerdings ist er dazu verpflichtet, die Unterlagen an andere Ärzte weiterzugeben. Normalerweise muss er ja die Befunde auch an die Krankenkasse senden. Notfalls kannst du dort nachfragen!

Ja, er muss die Diagnosen dem weiter behandelnden Arzt aushändigen. das kann auch über dich geschehen.

Und was ist das denn für ein Arzt?