Muss die Krankenkasse nachträglich Rechnungen bezahlen?

5 Antworten

Die Krankenkasse zahlt hormonelle Verhütungsmittel nur dann, wenn sie als Therapie eingesetzt werden. Hat deine Freundin die Spirale allein zur Verhütung eingesetzt, ist das keine Kassenleistung und die Kasse lehnt zu Recht ab.

Ist die Therapie mit der Hormonspirale medizinisch begründet, besteht tatsächlich grundsätzlich ein Recht auf Kostenübernahme. Diese medizinische Notwendigkeit muss der Arzt mittels Rezept und einer Diagnose bestätigen. Ist dies der Fall, müsste die Kasse die Kosten tragen.

Ob nach einer so langen Zeit, namentliche 9 Monate, auch bei Vorliegen einer medizinischen Indikation , die Kasse noch rückwirkend zahlen muss, wage ich zu bezweifeln. Ich würde hier zunächst mal klären, ob bei deiner Freundin damals überhaupt medizinische Gründe für die Spirale vorgelegen haben. Falls ja, kann man die Kasse mal fragen, warum sie die Kostenübernahme ablehnt, ob das was mit der Zeit zu tun hat oder damit, dass sie die Indikation nicht anerkennen. Wenn letzteres der Fall ist, kannst du vielleicht Widerspruch gegen die Ablehnnung einlegen. Wenn die Zeit einfach zu lang ist, ganz unabhängig vom Rest, habt ihr leider Pech. Außerdem müssen absehbare Kassenleistungen oft vorab beantragt werden. Ich weiß nicht, ob das bei der Spirale auch so wäre, auch hier erteilt die Kasse Auskunft.

Bis zum 22. Geburtstag zahlt die Krankenkasse auch reine Verhütungsmittel.

@Oponn

Habe gerade nachgeschaut, ist richtig. Damit entfällt der Teil mit der Indikation ... besten Dank für die Korrektur

Der Fehler liegt beim Arzt. Er hätte ein Kassenrezept ausstellen können. Stattdessen hat er ein Privatrezept erstellt. Die Erstattung auf eine Privatrechnung durch die Krankenkasse ist ausgeschlossen.

Sie sollte den Arzt fragen, warum er kein Kassenrezept ausgestellt hat.

dann schreibt sie erstmal einen Widerspruch an die Kasse mit Begründung! Dann abwarten!

Wozu? Die Krankenkasse erstattet keine Privatrezepte.

@Oponn

ich habe auch schon was privat gekauft und das Geld von der Kasse zurück bekommen!

@Biberchen

Nein, hast du nicht. Die GKV darf das nicht. Zudem geht es hier um Behandlungskosten.

Sie muss nichts nachträglich zahlen, was 9 Monate zurück liegt

Das sollte zeitnah geschehen

Ganz genau weiß ich es nicht, aber es könnte sein, dass der Arzt wegen der falschen Beratung Schadenersatzpflicht sein könnte.