Muss der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan aushändigen,damit ich mir ein "Vergleichsangebot" einholen kann?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da hast Du Anspruch drauf und reich ihn bei der Krankenkasse ein, damit Du nicht auf den Kosten sitzenbleibst.

Er hat doch die ganze Vorarbeit gemacht - also ist es seiner. Wer einen anderen Preis anbieten will, soll auch dieselben Leistungen erbringen.

Das ist nicht "seiner", der steht der Patientin zu, für die hat er das gemacht und bekommt ihn von der KK auch bezahlt !

@Lumpazi77

Bei Auftragserteilung - ja. Sonst nicht. Der Zahnarzt kann den auch durchaus selber bei der KK einreichen und muss ihn nicht aushändigen.

Bei der Kk nach Kopie fragen

Vielen Dank für Eure Antworten!!!

Nach Euren Informationen (für mich als "Rückendeckung") habe ich in der Praxis angerufen, und man hat mir ohne Probleme den Heil- und Kostenplan zugeschickt.

Vielen Dank und viele Grüße

marita

PS.: wahrscheinlich mache ich das gerade falsch, aber ich weiss nicht, wie ich Euch sonst alle erreichen kann...