Muss der Patient nach der Behandlung beim Zahnarzt die Rechnung sofort bezahlen?
ich war heute bei einer kleinen Zahnpraxis wegen einer Zahnfüllung. Der Arzt hat mir während der Untersuchung eine Kunststofffüllung empfohlen welche etwa 80 € kostet. Ich war damit einverstanden. Ich bin übrigens gesetzlich AOK krankenversichert, ich dachte mir dass meine Krankenversicherung die Kosten übernimmt, Egal. Nach der Behandlung sagte die Schwester dass die Rechnung sofort bezahlt werden muss und sie bestand drauf. Sie sagte mir es ist immer so in DE und schaut mich so dumm. Okay ich bin ein Ausländer. Ich lebe in DE seit über 8 Jahren und bin inzwischen zwei drei mal beim Krankenhaus. Als ich privat versichert war. Damals habe ich die Rechnung immer per Post bekommen. Seltsam.
Ich hab wirklich das Gefühl dass die mich über den Tisch zu ziehen versucht haben.
5 Antworten
Kunststofffüllungen übernimmt die Kasse nicht, nur Amalgam-Füllungen. Ich kenne das so, dass ich die Rechnung zugesendet bekomme und dann an den Zahnarzt überweise.
wenn der Arzt mir vorher gesagt hätte, dass Amalgam Füllung von der Kasse übernommen wird, hätte ich die genommen. Ich frag mich, gibt es dafür gute Gründe dass die Kunststofffüllung vom Arzt bevorzugt wird? Kostet das etwa mehr als Amalgam?
§ 10. GOZÄ Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung.
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.
D.h., der Zahnarzt darf die sofortige Begleichung der Rechnung verlangen.
Wenn du gesetzlich versichert bist, musst du nur die bestellten ausdrücklich freiwilligen und zusätzlichen Leistungen (sog. "IGEL") selbst bezahlen.
Es gibt dabei eine Beweislast für den Umstand, ob Ihr einen Vertrag darüber geschlossen habt für den Arzt. Der lässt sich daher üblicherweise gesondert von Dir den Vertrag über eine IGEL unterschreiben. Darin enthalten ist zu seiner Absicherung eine Belehrung, dass es sich eben um eine kostenpflichtige IGEL handelt. Damit sichert er sich gegen den Vorwurf ab, Dich übers Ohr gehauen zu haben, weil Du nicht gewusst hättest, dass es eine IGEL ist.
Wenn es so eine schriftliche Vereinbarung nicht gibt, sind seine CHancen schlecht, das Geld nachher einzutreiben. Da ist es dann wiederum das Schlaueste, Barkasse zu machen.
Kurzum: ja, sie haben Dich über den Tisch gezogen.
Umgekehrt: ja, Du hast dabei auch mitgemacht und Dich über den Tisch ziehen lassen.
Besser nicht mehr machen, wenn Du nicht zuviel Geld hast.
Es gibt beim Zahnarzt keine sog. "Igel"-Leistungen. Das gibt es nur im Bereich der Humanmedizin. Trotzdem gibt es natürlich Zuzahlerleistungen.
Ich kenne das auch nicht anders. Rechnungen muss man sofort und bar in der praxis bezahlen
Also ich denke es ist von Arzt zu Arzt unterschiedlich. Oft kann man sogar eine Ratenzahlung vereinbaren wenn man nicht das Geld auf einen Schlag hat. Vielleicht hatten die schon viele Patienten die nicht gezahlt haben, dass sie jetzt immer darauf bestehen? Ich finde das eher unfreundlich wie sie mit dir umgegangen sind, immerhin wusstest du ja nicht, dass die Versicherung das nicht übernimmt.
es war mir so peinlich, dass ich nicht genug Geld dabei hatte und auf dem Konto auch nicht.