müssen bei unterbringung in ein pflegeheim die stiefkinder zahlen??
Guten Tag, mein Stiefvater hat eine schwere Krankheit im Endstadium. Pflege zu Hause ist nicht mehr möglich. Die Unterbringung in ein Pflegeheim übersteigt seine Rente . Er hat Pflegegrad 3. Meine Mutter lebt in der gemeinsamen Wohnung und ohne die Rente des Vaters ist sie auch am Existenzminimum, würde natürlich von mir unterstützt. Leider ist es mir nicht möglich, beide Eltern finanziell zu unterstützen. Da ich nicht das leibiche Kind meines Vaters bin kann ich wohl vom Gesetzgeber auch nicht heran gezogen werden. Was übernimmt in diesem Fall das Sozialamt? Danke für Auskünfte
3 Antworten

Pflege daheim haben wir 4 Wochen gemacht, gemeinsam mit Hauskrankenpflege und Palliativteam. Da aber nachts keine professionelle Überwachung möglich war und er durch Morphium verwirrt, umtriebig war, halluziniert hat und sich selbst dadurch gefährdet hat- meine Mutter nach 4 Wochen ohne Nachtschlaf kollabiert ist hat der Palliativarzt die Sache ab gebrochen.

Du sagst es übersteigt seine Rente, was ist den mit dem Satz an gegebener Pflegesachleistung durch Pflegegrad 3? Würde ein Platz in einem Seniorenzentrum nicht dadurch plus die Rente finanziert werden können?
Und was ist mit häuslicher professioneller Pflege? Schonmal daran als Alternative gedacht? Dann müsste man die beiden auch nicht trennen.

...das haben wir 4 Wochen gemacht. Der Palliativarzt hat das Ganze beendet.

Ah okay schade für die beiden wäre natürlich für alle besser gewesen wenn es funktioniert hätte. Naja auf jeden fall wenn das Geld nicht reicht wird das Sozialamt schon die Differenz zahlen für den Platz.

ja dafür ist dann das Sozialamt zuständig.
Es gibt professionelle multidisziplinaere Teams die auf palliative und präfinale Pflege spezialisiert sind.