Müssen Ärzte in der Ärztekammer verzeichnet sein?

2 Antworten

Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. Zur Behandlung von Versicherten der GKV benötigt der Arzt mit eigener Praxis eine Zulassung und ist dann auch Pflichtmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung seines Bezirkes.

Wahrscheinlich hat in Deinem Fall die Ärztin die Praxis gerade erst übernommen. Sollte ihr Vorgänger verstorben sein, können die Hinterbliebenen (ich glaube 1/2 Jahr lang) vorübergehend einen Arzt auch einstellen, bis die Praxis neu übernommen wird. Der ist dann auch Mitglied in der Ärztekammer.

nach meinen Informationen ist die Vorgängerin ausgeschieden wegen Rente. Allerdings frag ich mich, warum google immer noch die alte Ärztin erkennt und die neue nirgends zu finden ist. Zumal in der Praxis auch eher nix los war. Am Telefon hätte man mir vorher eigentlich auch mal netterweise einen Hinweis geben können, das die alte Ärztin aufgehört hat und die neue dafür da ist. Das find ich schon mächtig komisch. Sie war zwar sehr nett die neue Ärztin, hat soweit nix untersucht oder so, obwohl das in meinen Fall notwendig wäre. Hole mir jetzt in meiner Sache eine 2. Meinung ein. Das Recht dazu hab ich ja. Und das die mich am Telefon nicht drauf hingewiesen haben, find ich nicht in Ordnung.

Sie ist vielleicht "Neueinsteigerin" und hat die Praxis eines in Rente gegangenen Arztes übernommen. So schnell ist der Neudruck eines Telefonbuches oder des Ärzteverzeichnisses nicht. Sie mal unbesorgt. Wenn sie dich gut behandelt hat ist doch alles i. O.