Morbus Meulengracht Ausschlusskriterium bei der Polizei?

2 Antworten

Ich denke, du hast es selbst schon erkannt. Es beeinträchtigt dich nicht im Dienst. Du kannst dein Leben mit oder ohne genauso gestalten. Daher wird es kein entscheidender Faktor sein.

Generell wird aber gesagt, dass es zu Kopfschmerzen, Müdigkeit etc. kommen kann. Ich zeige da keine Symptome, andere aber schon und deshalb zweifle ich daran.

E kennt den Dienst doch noch gar nicht ....

@Sirius66

Meine Frau hat das selbe. Es ist nichts anderes außer eine „Krankheit“, die faktisch nichts tut. Ihr gehts gut. ;)

@DaHelmut

Jaja ... Aber ob das bezüglich einer Polizeidiensttauglichkeit so gesehen wird, bleibt abzuwarten. Das subjektive Empfinden ist hierfür nicht maßgeblich.

@Sirius66

Nochmal... Morbus Meulengracht hat KEINEN Krankheitswert!!! Es gibt Rotwein mit 9% Alkohol oder auch mit 13% Alkohol. Es bleibt dennoch Rotwein.

Morbus Meulengracht sagt eben was über einen erhöhten Bilirubin-Wert aus. Bis zu doppelt so viele wie bei einem gesunden Menschen. Es beeinträchtigt aber rein gar nichts. Im Gegenteil: Es senkt laut mancher Studien sogar die Wahrscheinlichkeit bestimmte Krankheiten zu bekommen. Auch die Sterberate der Betroffenen ist geringer.

Wieso also sollte eine Krankheit ohne Krankheitswert die Tauglichkeit im Polizeidienst beeinträchtigen?

Das hat nichts mit subjektives Empfinden zu tun. Jeder mit Morbus Meulengracht ist genauso tauglich oder untauglich wie jemand ohne Morbus Meulengracht.

In diesem Sinne, schönes Wochenende. :)

@DaHelmut

NOCHMAL - DAS WEISS ICH ALLES!!!!

Ich weiß aber auch, wie unsinnig die PDV300 in einigen Passagen ist - du auch? Kennst du sie? Arbeitest du damit?

Solange du kein Polizeiarzt bist, hast du dir über pdt/pdu kein Urteil zu erlauben!

Das kann ich auch gerne NOCHMAL wiederholen.

@Sirius66

Solange du nicht weißt, inwieweit ich PDT Bescheid weiß und was ich damit am Hut habe, kannst du das ebenso wenig. ;) wir können ja Wetten abschließen. Bin gespannt auf das Ergebnis des Ratsuchenden. ;)

Die PDV 300 mit der Merkmalnummer 2.1.2 kann nicht angewandt werden.

Schon allein deshalb, weil es in Art. 33, Absatz 2 unserer Grundgesetzes eingreifen würde, wenn man das Pferd jetzt mal von der juristischen Seite aufzäumen würde. 🤷🏼‍♂️ Aber was weiß ich schon. 😅

@DaHelmut

Du schnellst es immer noch nicht! Trotz deiner tagelangen Recherche, um meine Begriffe zu googeln.

Wenn du meine Beiträge LESEN würdest und VERSTEHEN könntest, würdest du dieses ganze Blabla lassen und dir deine Pseudoahnung verkneifen.

Es steht weder mir noch dir zu, hier eine Aussage PDU/PDT zu treffen. Und subjektives Befinden oder der Zustand deiner Frau spielen nunmal keine Rolle.

Art 33 GG in Verbindung mit der pdv300 ist ebenfalls Kappes. Das ist für mich aber ein Beweis deiner Unkenntnis.

Der FS hat genug Infos bekommen, die er von mir aus gern selbst einordnen darf.

@Sirius66

Recherchen... 😂 Okay du hast gewonnen. Der Klügere gibt nach. @Suchegraka: Gib dem Herrn doch bitte seinen Stern als beste Antwort, da er danach ja scheinbar zu kämpfen scheint.

Mir ist es im Grunde Wurst. Ich „recherchiere“ nicht für irgendwelche wild fremden Menschen im Google. Deine Unwissenheit über die PDV300 in Verbindung mit dem Grundgesetz zeichnet dich zwar nicht aus, aber ich gönn dir den Stern. Ich müsste recherchieren, um jenes Gerichtsurteil zu finden, was meine „Vermutungen“ (weil: was weiß ich schon?) untermauert. aber ich denke eher, dass dies hier ein Ende haben sollte.

@Suchegraka: Lass uns doch bitte am Ergebnis teilhaben. Vielen Dank und schönes Wochenende 😉👌🏻

@DaHelmut

Ohne diese kindischen Apelle an den FS hatte ich dir glatt geglaubt.

Wir können hier gern alle Eventualitäten diskutieren. Wir können Gerichtsurteile zu sämtlichen Einsprüche gegen eine pdu ergoogeln.

Würdest du einfach das eingestehen, was ich bemängelte, nämlich das dein Urteil ist in dieser Frage an falschen Argumenten festgemacht wurde, hätte das die Größe, die du dir selbst gern bescheinigst.

@Sirius66

Vielleicht hätte ich zu Beginn den Beruf meiner Frau offen legen sollen. 😅

Mein Fehler. 🤷🏼‍♂️ Bis bald

@DaHelmut

Ach komm .... Das wird lächerlich .... Lassen wir es gut sein!

Ob man Beeinträchtigungen spürt, ist ziemlich völlig absolut unerheblich.

Jemand, der wegen mangelnder Intelligenz den Wissenstest nicht schafft, spürt wahrscheinlich auch kein Defizit.

Musst du keine Tabletten nehmen? Wie sind deine Leber-Werte?

Obwohl ich sonst eigentlich immer was hab, woran ich mich erinnern kann und wie es ausging .... Morbus Meulengracht hatten wir noch nie. Allerdings ist es tatsächlich eine "Erkrankung" ohne Krankheitswert.

Du kannst aber den zuständigen medizinischen Dienst anrufen und unverbindlich nachfragen.

Gruß S.

Nein, ich nehme keine Medikamente ein. Mann muss/ kann diese Krankheit nicht behandeln, da sie laut meinen Arzt nicht dramatisch ist. Die einzige Einschränkung die ich durch diese Krankheit habe ist, dass ich nicht übermäßig Alkohol konsumieren kann und z.B anstatt einer Aspirin Ibuprofen nehmen sollte. Mein Großvater hat diese Krankheit auch, allerdings wurde sie bei der Polizeiärztlichen Untersuchung nicht festgestellt und er hat seinen Dienst 35 Jahre lang, ebenfalls ohne Einschränkungen und Probleme bei der Kripo getan. Wird der Billrubinwert überhaupt kontrolliert?

LG.

@Suchegraka

Nein. Nicht als Standart.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Problem wird. Aber was ich mir vorstellen kann, ist auch ziemlich egal.

Ich überlege, ob man das überhaupt abgeben muss/soll. Aber die Fragebögen enthalten eigentlich alle auch die Frage nach Stoffwechselerkrankungen. Es nicht anzugeben, wäre auch riskant und könnte einem später als Täuschungsversuch ausgelegt werden.

@Sirius66

Okay. Sind Stoffwechselkrankheiten nun generell ein Aussscheidungsgrund, oder gibt es auch andere Swk, bei denen es Ausnahmen gibt?

@Suchegraka

Kein absoluter, sondern sog relativer Ausschlussgrund. Befundabhängig. Da dein klinischer Befund nichts liefert, sollte es okay srin.