Morbus Crohn als Bundespolizist?

2 Antworten

So wie ich herauslese, ist bei dir die Diagnose "Morbus Crohn" gesichert.

Und du hast noch keinen " Anstellungsvertrag" bei der Bundespolizei, so wie ich das herauslese.

Dann musst du auf jeden Fall wahrheitsgemäß im Anstellungsprozess antworten. Die Bewerbungsempfänger können dann auf Basis ihrer Einschätzung entscheiden, ob du diensttauglich oder vielleicht auch nicht bist.

Vermutlich wird ein Arzt diese Fragestellung beleuchten und seine Einschätzung abgeben.

Du selbst bist nicht verpflichtet, alle deine Erfahrungen, Spekulationen und Vermutungen über den weiteren Fortschritt der Krankheit preis zu geben.

Wie gesagt, wichtig ist, wann die Diagnose gestellt wurde. Ich blicke bei deiner Darstellung nicht so recht durch, wann was geschehen ist!

hozed  03.10.2019, 22:07

Nochmals nachfassend: Eine Krankheit ist nie ein Kündigungsgrund. Dazu muss aber erst mal ein Dienstverhältnis bestehen

Ich kenne diese Krankheit und ihre Symptome nicht, aber ich gebe dir den Tipp mit offenen Karten zu spielen.
Das die Krankheit erst später hätte auftreten können ist richtig, aber das ist natürlich kein Grund dich einzustellen, wenn du durch die Krankheit eigentlich polizeidienstuntauglich (PDU) bist.

Ich empfehle dir, wie gesagt, mit offenen Karten zu spielen. Es bringt nichts wenn du die Krankheit jetzt vertuschst, in ein paar Jahren (vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit) aus dem Dienst ausscheidest und dann wieder eine neue Ausbildung beginnen musst.