Morbus Crohn als Bundespolizist?
Hallo. Ich wollte mich für eine Stelle als Bundespolizist bewerben würde aber vor kurzem mit Morbus Crohn diagnostiziert. Jetzt fragen ich mich ob die Bundespolizei mich kündigen würde wenn sie mitbekommen würden dass ich Morbus Crohn habe. Theoretisch hätte die Krankheit auch später erst auftreten können als ich erst im Dienst war. Deshalb meine Frage. Ist Morbus Crohn ein Kündigungsgrund als Bundespolizisten ?
2 Antworten
So wie ich herauslese, ist bei dir die Diagnose "Morbus Crohn" gesichert.
Und du hast noch keinen " Anstellungsvertrag" bei der Bundespolizei, so wie ich das herauslese.
Dann musst du auf jeden Fall wahrheitsgemäß im Anstellungsprozess antworten. Die Bewerbungsempfänger können dann auf Basis ihrer Einschätzung entscheiden, ob du diensttauglich oder vielleicht auch nicht bist.
Vermutlich wird ein Arzt diese Fragestellung beleuchten und seine Einschätzung abgeben.
Du selbst bist nicht verpflichtet, alle deine Erfahrungen, Spekulationen und Vermutungen über den weiteren Fortschritt der Krankheit preis zu geben.
Wie gesagt, wichtig ist, wann die Diagnose gestellt wurde. Ich blicke bei deiner Darstellung nicht so recht durch, wann was geschehen ist!
Nochmals nachfassend: Eine Krankheit ist nie ein Kündigungsgrund. Dazu muss aber erst mal ein Dienstverhältnis bestehen
Ich kenne diese Krankheit und ihre Symptome nicht, aber ich gebe dir den Tipp mit offenen Karten zu spielen.
Das die Krankheit erst später hätte auftreten können ist richtig, aber das ist natürlich kein Grund dich einzustellen, wenn du durch die Krankheit eigentlich polizeidienstuntauglich (PDU) bist.
Ich empfehle dir, wie gesagt, mit offenen Karten zu spielen. Es bringt nichts wenn du die Krankheit jetzt vertuschst, in ein paar Jahren (vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit) aus dem Dienst ausscheidest und dann wieder eine neue Ausbildung beginnen musst.