Möglichkeit nach Krankenhaus-selbstentlassung in ein anderes Krankenhaus zu gehen?

2 Antworten

Deine Angaben sind ziemlich spärlich. Verstehe ich das richtig, daß Du das jetzige Krhs verlassen möchtest um in ein anderes Krhs zu gehen? Oder willst Du wissen, ob Du notfalls in ein anderes Krhs kannst, falls es Komplikationen gibt? Es kommt auch immer auf die OP an und was für Nachbehandlungen anstehen. Wie lange Du im Krhs bleiben sollst und was danach geschieht. Bei kleineren OP kann u.U. die Nachbehandlung Dein Hausarzt machen, der auch durch das Krhs informiert werden sollte. Wie das evtl. versicherungstechnisch aussieht, kann ich Dir nicht sagen, da müßtest Du evtl. selbst nachfragen. Dir können Dir sowieso diese Frage beantworten.

Danke erstmal. Also mir wurde vor einem Jahr der vorfuss amputiert. Musste dann von alleine zu heilen. Jetzt ein jahr später hatte ich noch eine ca.2 cm lange Öffnung. Mir musste etwas vom mittelfussknochen entfernt werden.dadurch hatte ich hautüberschuß,somit konnte man es zu nähen. Da ich mit dieser Klinik absolut nicht zu frieden bin,möchte ich sie verlassen. Ich soll jetzt noch ca 2 Wochen hier bleiben. Dann werde ich wohl mal mit der Krankenkasse telefonieren müssen.

Wenn du eine Klinik auf eigenem Wunsch (also gegen ärztlichen Rat) verlässt, zahlt die Krankenkasse keinen weitere Krankenhausbehandlung bei gleicher Diagnose.

Also bin ich gezwungen hier zu bleiben? Was ist denn mit freier Arztwahl?