mitgliedsbescheinigung krankenkasse

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Die Antwort war schon so ok. Deinen neuen Arbeitgeber interessiert nun wirklich nicht, wann Du Jahrestag bei der Kasse hast, sondern wohin er Deine Sozialabgaben abführen muß. Und dafür genügt völlig das Datum Deines Arbeitsbeginns bei diesem Arbeitgeber.

Das ist vollkommen Banane. Der neue AG muss nur sicher sein, dass du eben ab Eintrittsdatum versichert bist. Ob und wo du vorher versichert warst geht ihn eigentlich gar nichts an.

es geht nur darum, dem Arbeitgeber zu bescheinigen, daß und bei wem Du versichert bist - alles übrige geht ihn nichts an, das dürfte die Versicherung auch gar nicht mitteilen!

für den AG ist das egal, Hauptsache er ist informiert an welche KK er ab 15. die Beitrage abführen muss. Also: kein Problem.