mitgliedsbescheinigung krankenkasse
moin
habe mir gestern für einen neuen arbeitgeber eine mitgliedsbescheinigung meiner krankenkasse geholt. dort steht drauf, dass ich ab 15.11.10 (also eintrittsdatum beim arbeitgeber) bei der kasse xy versichert bin. bin aber schon länger dort mitglied. habe das angesprochen und fragte nach, ob nicht darin stehen müsse, seit wann ich mitglied bin?! der mitarbeiter meinte, dass immer das eintrittsdatum beim künftigen AG dort vermerkt würde. ist das usus? ich kenne das eigentlich nur anders....
lg, jen
4 Antworten

Die Antwort war schon so ok. Deinen neuen Arbeitgeber interessiert nun wirklich nicht, wann Du Jahrestag bei der Kasse hast, sondern wohin er Deine Sozialabgaben abführen muß. Und dafür genügt völlig das Datum Deines Arbeitsbeginns bei diesem Arbeitgeber.

Das ist vollkommen Banane. Der neue AG muss nur sicher sein, dass du eben ab Eintrittsdatum versichert bist. Ob und wo du vorher versichert warst geht ihn eigentlich gar nichts an.

es geht nur darum, dem Arbeitgeber zu bescheinigen, daß und bei wem Du versichert bist - alles übrige geht ihn nichts an, das dürfte die Versicherung auch gar nicht mitteilen!

für den AG ist das egal, Hauptsache er ist informiert an welche KK er ab 15. die Beitrage abführen muss. Also: kein Problem.