Mitgliedsbescheinigung geht auch Krankenkassenkarte? ?

7 Antworten

Einer Krankenkassenkarte sieht man nicht an, ob man aus der Krankenkasse ausgetreten ist (sie löst sich danach überraschenderweise nicht in Luft auf^^).

Der Arbeitgeber hat auch keinen Zugang zu Abrechnungsdatenbanken, daher ist er auf aktuelle Angaben angewiesen.

Daher wirst Du die Bescheinigung brauchen. Die kann man bei vielen Kassen über die Webseite anfordern.

Dein Arbeitgeber braucht ausschließlich zu wissen, über welche KK Du versichert werden möchtest. Sprich Du nenntst " ihm Deiner Versichertennummer + den Namen der KK.

Korrektur: .......Du nennst ihm Deine Versichertennummer

Du brauchst eine Mitgliedsbescheinigung! Keine Krankenkassenkarte, das reicht nicht.Eine Krankenversicherungskarte kann ja auch noch genutzt werden, wenn man selbst nicht versichert ist.

Deswegen braucht der Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung.

Reicht ein Stundentenausweis um sich als die oder die Person auszuweisen? Nein, reicht er nicht. Warum sollte die Karte ausreichen. Es ist im übrigen nicht schwer bei der KK anzurufen und sich den Wisch zuschicken zu lassen.

Wofür? Mit welcher Berechtigung fordert dieser AG das?

@wilees

Ohne wird die Lohnabrechnung schwierig, aber wenn du drauf verzichten kannst.

@Pucky99

Um jemanden bei der KK anzumelden bedarf es keiner Versichertenbestätigung.

@wilees

Du wirst ja auch nicht angemeldet bei der Versicherung. Da bist du ja schon Mitglied.

@Pucky99

Es geht um die Meldung des Arbeitgebers nach der DÜV (Datenübermittlungsverordnung) an die KK. Das ist kein Aufnahmeantrag, sondern die Mitteilung über die Aufnahme der Beschäftigung und die Zuständigkeit des AG für die Beitragsabführung. Daraufhin bekommt er von der KK die Mitgliedsbescheinigung als Bestätigung der Zuständigkeit für seine Akten.

Um die Meldung nicht an eine falsche KK zu senden, möchten die meisten AG im Vorfeld eine Mitgliedsbescheinigung haben. Diese schickt die KK auf Anforderung auch direkt an den AG.

Die Krankenkassenkarte sagt ja nicht aus, dass du aktuell noch in der Krankenkasse bist, nur, dass du bei Ausstellung Mitglied warst.