Minderjährig allein zum Op-Vorgespräch?

8 Antworten

Es handelt sich nicht nur um ein "Vorgespräch", sondern um die Aufklärung über das Narkoseverfahren und um die Einwilligung in dasselbe. Da du noch minderjährig bist, kannst du selbst die Einwilligung nicht erteilen, dies darf bei Minderjährigen nur ein Erziehungsberechtigter. Dabei spielt es auch keine Rolle, wann du volljährig wirst.

Also: Bei diesem Gespräch muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein, welcher auch die Einwilligung in die Narkose unterschreiben muss.

Nein du musst wenn du noch nicht 18 bist einen Erziehungsberechtigten mitnehmen, egal ob du in einem Monat 18 wirst. Die Einwilligung muss unterschrieben werden und das geht nur unter 18 mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Dann muss dein Vater halt mal einen Tag Urlaub nehmen oder du nimmst deine Mutter mit. Alternativ du verschiebst den Termin oder wartest bis du 18 bist, dann geht es auch alleine

Ich denke, es wird Deinem Vater kaum etwas anderes übrig bleiben und dafür Frei nzu nehmen, denn es geht um Deine Gesundheit, Er muss die Einwilligung erteilen, auch für eine Narkose, für die Operation wird er sie schon gegeben haben, doch das Gespräch mit dem Narkosearzt ist fast das Wichtigste bei einer OP, denn die ist letztendlich für Dein Leben wichtig, solltest Du irgendwelche Allergien oder sonst etwas haben, was für die Narkose wichtig ist, muss Dein Vater dabei sein, denn er erteilt die Einwilligung, auch wenn es um mDein Leben geht!

Er **muss* sich also dafür die Zeit nehmen, auch wenn er nichtbezahlte Freizeit nehmen muss!

Da führt kein Weg vorbei!

Ich wünsch Dir für die OP alles Gute& gute Besserung! L.G.Elizza

Ja, das sollte kein Problem sein, für das was mit deinem Körper passiert (also auch das evtl. Risiko) kannst eh du selber (nur) einwilligen. Erst wenn man bei dir von "mangelnder Einsichtsfähigkeit" oder "mangelnder Zustimmungsfähigkeit" (Bsp. du bist bewusstlos) ausgehen müsste, müssten und könnten deine Eltern zustimmen. Sollten Kosten auf euch zukommen, wird daraus ein Heilbehandlungsvertrag, zu dessen Zustimmung wiederum die volle Geschäftsfähigkeit (Volljährigkeit) erforderlich ist. Also es gibt hier zwei Rechtsgebiete - wenn dein Körper "verletzt" wird musst du zustimmen, bei einem Vertrag (geschäftlich) dein gesetzlicher Vertreter.

Das stimmt nicht. Die Einwilligung muss ein Erziehungsberechtigter bei Minderjährigenm erteilen, ansonsten keine Narkose und ohne Narkose keine OP, wo die Erziehungsberechtigten ebenfalls einwilligen müssen.

Du kannst auch ohne deinen Vater hingehen. Der Anästhesist hat im Prinzip nur Fragen an dich, wie z.B. dein aktueller Gesundheitszustand, welche Medikamente nimmst du zur Zeit, Alkohol- oder Nikotinkonsum, Allergien gegen irgendetwas etc., damit er das Narkotika richtig zusammenstellt.