Mein Freund ist zusammengebrochen

4 Antworten

Zu deiner Frag, ob der Einsatz gerechtfertigt war, kann ich dir sagen, so wie du die Sachlage geschildert hast, war die Versorgung und der Transport absolut gerechtfertigt. Mit einer Bewusstlosigkeit ist absolut nicht zu spaßen.

Was die Frage angeht, ob ihr den Einsatz bezahlen müsst, kann ich dich beruhigen. Dadurch, dass er bis zum Eintreffen des Rettungsdienst bewusstlos war, stellte sich dem Notarzt die Situation so dar, dass es durchaus lebensgefährlich hätte sein können. 

Von daher wird hier von einem Notfall ausgegangen und ihr müsst den Einsatz nicht bezahlen.

Alleine schon die Tatsache, dass er dann noch ein paar Tage in der Klinik behalten wurde zeigt ja, dass das ganze definitiv untersucht werden musste. Und wie Ohmeiohmei schon gesagt hat: Der Rettungswagen hat in der klinik einen Transportschein bekommen, auf dem ärztlich unterschrieben ist dass der Transport angemessen war. Dementsprechend rechnet der Rettungsdienst direkt mit der Krankenkasse ab, die stellen eben maximal 10€ Eigenanteil in Rechnung.

achso: Wenn schon der Notarzt im Rettungswagen mitgefahren ist und die auch noch mit Sondersignal in die Klinik gefahren sind, dann galt der Patient sowieso als "instabil"... Und für wen, wenn nicht für Kreislaufinstabile Menschen ist der Rettungsdienst sonst da ?! ;)

Es war absolut gerechtfertigt für eine kollabierte Person den Notruf zu wählen. Die Notwendigkeit eines Transportes ins Krankenhaus stellt das Personal vor Ort fest. Der Notarzt hat eine Verordnung einer Krankenbeförderung unterschrieben, somit ist der Transport ärztlich angeordnet und die Kasse zahlt. Es kann eine Zuzahlung in Höhe von max. 10€ auf euch zukommen.

Ja der Transport war gerechtfertigt, der Notarzt ist tätig geworden alles was ihr vermutlich bezahlen müsst ist ein Eigenanteil von 10 EUR. Ansonsten übernimmt das komplett die Kasse. Normalerweise muss niemand einen Rettungsdienst bezahlen. Wenns indiziert ist wird transportiert und wenn nicht wirds als Leerfahrt abgerechnet - die kostet nix. Das einzige, was dazu führen könnte daß man selbst bezahlen muss ist, wenn der aufnehmende Arzt einen Transportschein verweigert. Aber das ist in dem Fall nicht so: Den hat der Notarzt ausgestellt. Macht er immer wenn er den Transport veranlasst.

danke für die antwort. dürfte die im fallbeispiel genannte person denn den transport verweigern wenn sie sich soweit gut fühlt, sie aber vorher weggetreten war?

@cora1990

Normalerweise kann jeder, der orientiert und klar bei Verstand ist einen Transport verweigern. Die Kollegen der Rettungsdienstes und der NA vor Ort würden aber mit Sicherheit vehement davon abraten. Lieber einmal zuviel nachschauen lassen als einmal zu wenig. Aber grundsätzlich besteht die Möglichkeit.