Ich möchte eine medizinische Reha beantragen mit hartz 4, aber wer ist zuständig?

3 Antworten

Gerade heute habe ich mich mit einem jungen Mann unterhalten, der unter starkem Übergewicht leidet. Auch er ist ALG2 Empfänger und wollte um von seinem ungesunden Übergewicht herunter zu kommen, eine Kur beantragen. Sie wurde jedoch abgelehnt, weil die Rentenkassen, die für die Kostenübernahmen zuständig sind, nicht bezahlen, wenn der Patient nicht arbeiten geht und somit nichts in die Rentenkasse einbezahlt. So hat er es mir erklärt.


Das kann nicht ganz der Warheit entsprechen, da ich leider aus gesundheitlichen Gründen seit mehreren Jahren selbst vom ALG II abhängig bin und letztes jahr 4 Wochen rehe von der Rentenversicherung bekommen habe 

Hallo, die Rentenversicherung ist grundsätzlich zuständig wenn ich mich im "arbeitsfähigen Alter befinde", also keine Altersrente beziehe oder eine Leistung bis zum Antritt der Altersrente (bsp. volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer). Vereinfacht gesagt, also immer wenn die Möglichkeit zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben besteht. UND wenn man zusätzlich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Entweder wenn 15 Jahre ODER 6 Monate in den letzten 2 Jahren Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt wurden (diese müssen nicht am Stück sein) ODER wenn ich fünf Jahre Beiträge geleistet habe (auch nicht zwingend am Stück ) dann aber mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass meine Teilnahme am Erwerbsleben erheblich gefährdet ist. Ist man sich bezüglich der Zuständigkeit nicht sicher, kann man diese entweder im direkten Kontakt mit der Kasse klären oder man stellt den Antrag einfach bei der Kasse. Gemäß Paragraph 14 SGB IX ist der erstangegangene Leistungsträger zur Zuständigkeitsprüfung innerhalb 14 Tagen verpflichtet. Viele Gruesse Sandra Fischer

ich beziehe derzeit Hartz 4 und mein Arzt hat mir eine med Reha vorgeschlagen und meinte aber gleichzeitig das die Renten Kasse meinen Antrag ablehnen würde, da ich keine 15 Jahre voll habe in denen ich Beitrag bezahlt habe .

Wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist, dann die Krankenkasse.

Schau mal hier rein.

http://www.reha-patient.de/content_reha/01_med_reha_kostenraeger.php

Dein Arzt soll eine Reha einleiten und den Antrag bei der KK stellen.

MfG

johnnymcmuff