MDK hat die Haushaltshilfe nicht vollständig genehmigt, was nun?
Hallo
ich habe eine selbst beschaffte haushaltshilfe auf grund von blutungen in der schwangerschaft. mein arzt hat mir hierfür 8 std tägl. genehmigt, da mein mann auch 8 std arbeitet. ich habe bereits einen antrag für 2 wochen bei der krankenkasse eingereicht und habe die volle summe erstattet bekommen. der antrag für die nächsten 2 wochen wurde von der kasse an den mdk zur überprüfung weitergeleitet. nun kam die antwort, dass doch 4 std. täglich ausreichen würden zur betreuung meines 2 jährigen sohnes und die führung des haushalts. somit habe ich auch nur die hälfte des geldes erhalten, dass ich meiner haushaltshilfe bereits im verschuss auszahlen musste.
wie kann ich mich nun verhalten??? kan ich widerspruch einlegen und bringt das überhaupt was?
das beste ist ja auch, dass an den 2 tagen in der wochen an denen mein sohn in die kitra geht, mir gar keine haushaltshilfe genehmigt wird. wie stellen die sich denn vor, wie ich ihn da mit meinen blutungen hin bringen soll??
3 Antworten
Haushaltshilfe ist grundsätzlich eine Leistung der KK nach § 38 SGB V. Du bekommst die Leistung aber nach § 15 MuSchG. Für Dich ist es wichtig, dass der Frauenarzt die Verordnung ausstellt und als Begründung eine drohende Fehlgeburt oder das Gefahr für Leib und Leben besteht. Dann ist die KK verpflichtet die Haushaltshilfe im vollen Umfang für 8 Stundenzu befürworten. Die Zeit die benötigt wird umd das andere Kind in die Kita zu bringen ist ebenso durch die KK zu zahlen. Weist du noch was der Arzt als Begründung für die HH angegeben hat? Nur alleine zu schreiben das Haushaltshilfe für 8 Std. enötigt wird, reicht nicht aus. Es sollte vielleicht auch angegeben werden, dass dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden wird. Auf jeden Fall musst du dann einen Widerspruch einlegen.
hallo
danke für die antwort. mein FA hatte bereits eine ärztliche Anordnung für diesen Antrag ausgefüllt, den ich da mitschickte. darin stand das ich vozeitige wehen habe und blutungen. die kasse rief mich dann an und wollte außerdem noch kopien aus meinem mutterpass die dann von der amtsärztin geprüft werden sollten.ich habe bereits einen widerspruch abgetippt und werde ihn am montag abschciken, aber ich verspreche mir leider wenig erfolg. wahrscheinlich bekomme ich nur eine doofe antwort zurück.
lg jasmin
Haushaltshilfe ist eine Hilfe zur Führung eines Haushaltes, wenn man das aus verschiedenen Gründen nicht kann. Die Betreuung eines Kindes erfolgt im Rahmen dieser hauswritschaftlichen Leistungen.Ist auch eine Grundvoraussetzung, um überhaupt diese Leistung zu bekommen, dass ein Kind im Haushalt lebt, es sei denn, es gibt eine Mehrleistung der KK, dann geht es auch ohne Kind. KEIN Mensch macht 8 Stunden am Tag den Haushalt. Das ist Fakt. Im Regelfall rechnen die KK je Person max. 1 Stunde/ Tag. Du hattest Glück, dass sie am Anfang so viel zahlten. Auch hast du einen Ehemann, der sich in angemessener Form an der Führung des Haushaltes beteiligen kann und muss, z. b. Wäsche waschen, aufhängen, einkaufen gehen. Ggf. kann er euer Kind ja zur Kita bringen und deine Haushaltshilfe holt es auf dem Weg vom einkaufen z. B. ab, wenn es nur 2 x / Woche dort ist. Und in Absprache mit der Kasse kannst du dir die 4 Stunden/ Tag ja auch einteilen. Ein 2- jähriges Kind macht eigentlich noch einen Mittagsschlaf, in dieser Zeit würde ich die Haushaltshilfe nicht in Anspruch nehmen, eher vormittags 2 Stunden und nachmittags, bis dein Mann zu Hause ist- und wenn er Schicht machen sollte, dann eben um diese herum. Dir alles Gute.