maßnahme der arge durch ärztliches gutachten abgelehnt

5 Antworten

Gegen Depressionen kann man etwas medikamentös tun.Man sollte aber zu einem Psychiater gehen.Er entscheidet letztlich die Therapie.Ein Hausarzt ist für diese Erkrankung nicht zuständig.Termin kann man auch kurzfristig erhalten.

yashinas, mache dich nicht verrückt.

Nehme den avisierten Termin beim Jobcenter war - gehe allerdings möglichst nicht alleine dorthin, also ein Beistand ist immer gut, der nur dabei sitzt und das Gespräch kurz mitprotokolliert.

Es mag durchaus sein, dass der FM dir aufgrund des vorliegenden Attestes dir eine andere Maßnahme vorschlägt, mag aber auch sein, dass er den Amtsarzt ins Spiel bringt.

Eine Sanktion, darf so wie du den Sachverhalt schilderst in diesem Zusammenghang nicht erfolgen.

Das Arbeitsamt kann verlangen, dass du zu einem Amtsarzt gehst, der sich selbst ein Bild von deinem Gesundheitszustand machen wird. Dieser Amtsarzt wird sein Ergebnis dem Amt mitteilen und das wird dann entscheiden, ob du vermittelbar bist oder nicht.

Dass du zwar mit der Begründung psychisch nicht dazu in der Lage zu sein diese Maßnahme abgelehnt hast, aber dein nächser Termin erst im November ist, zeigt natürlich eher, dass deine psychischen Probleme nicht so dramatisch sind. So wirkt es erst mal.

Außerdem bist du dann so gesehen für einen längeren Zeitraum eben nicht zu vermitteln, was schon eine Reduzierung deiner Bezüge nach sich ziehen kann, denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen ist eine der Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.

Hallo danke für die schnelle Antwort!

Ich habe durch meinen ganzen ort telefoniert um einen schnelleren termin zu kriegen doch die ganzen psychiater sind halt überfüllt so habe ich einen termin für den 11 november bekommen leider ging es nicht früher ich steh ja auch auf sämtlichen wartelisten rufe jede woche an ob frühere termine frei geworden sind nur einen termin bei einem psychiater zu kriegen ist nicht so einfach =(

ich habe ja von meinem hausarzt ein attest das ich dort eben momentan nicht hin kann bis meine situation von meinem einem facharzt geklärt ist

also wenn ich doch das ärztliche gutachten eingereicht habe kann mir ja eig nichts passieren

denn mein arzt sieht ja selber das es mir nicht gut geht ich desöfteren immer krank werde und er vermutet ja auch das das mit meiner psyche zusammen hängt!

@yashinas

Wenn dich mindestens 4 Psychotherapeuten für einen kurzfristigen Termin abgelehnt haben, dann kannst du dich bei deiner Krankenkasse melden und denen das mitteilen (Eine schriftliche Absage der Therapeuten vorausgesetzt, also ein Nachweis, dass sie keinen früheren Termin frei haben).

Nach Prüfung durch die Krankenkasse wird dir i.d. R. gewährt einen Therapeuten aufzusuchen, der nur privat Versicherte behandelt, dort bekommst du dann mit Sicherheit einen früheren Termin. Die KK zahlt das dann.

Immer vorausgesetzt, dass es sich um einen Notfall handelt, also dass es akut bei dir ist. Und wenn du nicht mal in der Lage bist einer Beschäftigung nachzugehen, dann ist es ja wohl akut, nehme ich an.

Der Nachweis deines Hausarztes ist evtl. noch nicht Nachweis genug. Ich dachte jetzt, dass du ein Gutachten deines Therapeuten vorgelegt hast.

In dem Fall kannst du tatsächlich entweder zum Amtsarzt geschickt werden, was ja in deinem FAll kein PRoblem wäre, da du ja Depressionen hast, wie du sagst (dass wird der Amtsarzt dann ja auch erkennen) oder dazu gezwungen werden diese Maßnahme anzunehmen, bis ein Gutachten des Facharztes vorliegt.

Dein Hausarzt ist kein Facharzt für Depressionen/psychische Störungen.

@konstanze85

@konstanze85

Du solltest deine Angaben nicht so absolut formulieren.

Du sagst: Dein Hausarzt ist kein Facharzt für Depressionen/psychische Störungen.

Das ist richtig.

Der Hausarzt wird sich auch hüten hier Diagnosen zum psychischen Bereich ab zu geben.

Was der Hausarzt an gibt, ist das er auf Grund des Allgemeinzustandes festgestellt hat, der Betreffende ist nicht arbeitsfähig.

Alles weitere müssen die entsprechenden Fachärzte begutachten.

Und selbst Facharztgutachten können fehl gehen.

In einer Rentenangelegenheit hat die DRV-Bund Neurologen, Psychologen, Internisten, Kardiologen und weitere Mediziner Gutachten erstellen lassen und auf Grund dieser Gutachten die Rente abgelehnt.

Ohne Widerspruch und ohne Klage vor dem Sozialgericht, hat der Antragsteller nur wenige Monate später eine Dauerrente seitens der DRV erhalten.

Von diesem weiteren Beispiel ausgehend möchte ich dir den Tip geben Dinge nicht so absolut zu formulieren. Denn immer kommt es auf den speziellen Einzelfall an.

@ Konstanze85

Deine Angaben:

"dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen ist eine der Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe."

sind so nicht richtig.

Es kommt immer auf den speziellen Einzelfall an.

Ich bin z.B. vollkommen ausgegliedert aus dem Arbeitsbereich. Ich brauche keinerlei Bewerbungen schreiben, keine Ortsabwesenheit melden, und dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung stehen.

Ich beziehe aber Leistung nach dem SGB II.

Die Agentur für Arbeit zahlt mir den Satz der für Leistungsempfänger gilt. Plus Kaltmiete, warm Wasser und Heizung.

Alle 6 Monate stelle ich einen Folgeantrag. Und damit ist die Sache wieder eledigt.

Es gelten aben nicht nur SGB I, SGB II, SGB X und ggf. andere SGB. SOndern es können ganz andere Dinge eine Rolle spielen.

Und in diesem Fall hat der Leistungsträger zu zahlen, ohne das jemand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und das so lange bis sich eine andere Zuständigkeit eines Leistungsträgers ergibt.

Die Leistungsträger gleichen dann geleistete Zahlungen untereinander aus.

Von daher ist der einfach formulierte Satz: "Bezieher von Leistungen nach dem SGB II haben dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen", einfach falsch.

Sofern ein ärztliches Gutachten vorliegt kann der Leistungsträger nich einfach sanktionieren.

Der Sachbearbeiter kann und darf das nicht entscheiden. Er kann lediglich den medizinischen Dienst einschalten und ein Gutachten verlangen.

Das Gutachten beinhaltet welche Tätigkeiten du machen kannst / darfst und welche nicht. Aus welchen Gründen das der Fall ist, geht den Sachbearbeiter nichts an.

Ausserdem ist er kein Fachmediziner der die entsprechenden medizinischen Grundlagen beurteilen kann. Das kann nur ein entsprechender Fachmediziner, oder Gutachter.

Daher mach dir nicht so viel Gedanken über den Sachbearbeiter. Er hat nach den Vorgaben des Medizinischen Dienstes die Sache zu berücksichtigen.

Medizinische Hintergründe haben für ihn unrelevant zu sein.

Den Termin kannst du ganz entspannt sehen.

Ein ärztliches Gutachten (in diesem Fall ein Attest deines Hausarztes) darf und wird dein Sachbearbeiter nicht ignorieren.
Hat er Zweifel an diesem Gutachten, muss er dich zum Amtsarzt schicken, der dann ebenfalls ein Gutachten erstellt.

In beiden Fällen gilt: die Diagnose geht den SB nichts an!

Wegen etwaiger Zahlungseinstellungen und -kürzungen brauchst du dir ebenfalls keinerlei Gedanken machen.
Lediglich wenn der Amtsarzt eine länger als sechs Monate dauernde volle Erwerbsminderung prognostiziert, kann es insofern Probleme geben, als das Jobcenter dich auffordert, vorübergehend Erwerbsminderungsrente bei einem RV-Träger zu beantragen. Bei deiner Depression ist ein solches Unterfangen aber in der Regel fruchtlos; zudem gilt: kannst du kein Alg2 erhalten, müssen es bei Bedarf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) im Grundsatz in gleicher Höhe werden.

Wahrscheinlich möchte der SB, der sich mit dem Verlangen des Attestes korrekt verhalten hat, mit dir nur deine weiteren Perspektiven erörtern. In deiner von Unsicherheit und Angst dominierten Situation solltest du unbeding einen Beistand mitnehmen (§ 13 SGB X).